Der Stuttgarter Gemeinderat legt alle zwei Jahre in einem Doppelhaushalt fest, wofür die Landeshauptstadt ihr Geld ausgibt. Dabei werden alle Lebensbereiche, die für die Bürgerinnen und Bürger in Stuttgart von Belang sind, berücksichtigt. Der Haushaltsplan benennt, wie viel die Stadt Stuttgart im Jahr wofür voraussichtlich einnimmt, und gibt vor, für welche Zwecke diese Gelder ausgegeben werden.
Der vom Gemeinderat verabschiedete Haushalt ermächtigt die Verwaltung, die Aufgaben und Ausgaben zu tätigen. Diese finanzielle Eigenverantwortung gehört zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Das Recht auf Selbstverwaltung ermöglicht den Kommunen in Deutschland, ihre Angelegenheiten vor Ort selbstständig zu erledigen. Verankert ist dieses Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung im deutschen Grundgesetz in Artikel 28 und in der Landesverfassung Baden‐Württemberg.
Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben
Die Aufgaben einer Gemeinde geht über die reine Selbstverwaltung hinaus. Bestimmte Aufgaben sind durch Bund oder Land per Gesetz vorgeschrieben. Alle Aufgaben werden in dem Haushaltsplan berücksichtigt. Die Aufgaben, die die Landeshauptstadt Stuttgart finanzieren muss, sind – vereinfacht gesagt – in zwei Kategorien eingeteilt:
- Pflichtaufgaben: Die Stadt Stuttgart muss Aufgaben erfüllen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Zu den Aufgaben gehören zum Beispiel die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die Abfallbeseitigung, das Melde‐ und Personenstandswesen oder der Bau und Unterhalt von Kindergärten und Schulen. Bund und Land weisen diese Aufgaben zu und entscheiden, welche Finanzmittel hierfür benötigt werden.
- Freiwillige Aufgaben: Zu freiwilligen Aufgaben in Kommunen gehören vor allem Kultur und Sport. Die Stadt Stuttgart entscheidet allein nach ihrem ureigenen Bedarf, ob und wie sie diese Aufgaben erfüllt. Zum Beispiel in welchem Umfang sie Schwimmbäder bereitstellt, einen neuen Spielplatz baut, Bibliotheken einrichtet, Grünflächen anlegt oder Vereine für Sport und Kultur mit Zuschüssen unterstützt.
Die rechtliche Unterscheidung in Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben ist zwar aus dem Haushaltsplan nicht ersichtlich, sie spielt aber bei der Verteilung der Gelder, der sogenannten Veranschlagung, eine wichtige Rolle. Die Pflichtaufgaben haben Vorrang vor freiwilligen Aufgaben. Ob und welche freiwilligen Aufgaben erfüllt werden, entscheidet grundsätzlich der Gemeinderat.