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Landeshauptstadt Stuttgart

Standesamt Stuttgart

Urkunden und beglaubigte Abschriften: Geburt, Heirat, Lebens-Partnerschaft und Sterbefall

Sie brauchen eine bestimmte Urkunde?

Sie können diese Urkunden auch über das Internet
bei uns bestellen:

  • Geburts-Urkunde

Die Geburts-Urkunde gibt es auch in mehreren Sprachen.

  • Auskunft zur Zeit der Geburt
     
  • Ehe-Urkunde

Die Ehe-Urkunde gibt es auch in mehreren Sprachen.

  • Lebens-Partnerschaft-Urkunde
     
  •  Sterbe-Urkunde
    Die Sterbe-Urkunde gibt es auch in mehreren Sprachen.
  • beglaubigte Abschrift aus den Personenstands-Registern

Zum Beispiel Geburten-Register oder Ehe-Register.

 

Internet-Service

Sie haben bei uns eine Urkunde über das Internet bestellt?
Dann können Sie das mit einer Kredit-Karte bezahlen.
Oder Sie erlauben uns:
Wir dürfen das Geld von Ihrem Konto abbuchen.
Dazu sagt man Lastschrift.
Wir schicken die Urkunden dann mit der Post zu Ihnen.

Fristen

Es gibt ein Gesetz.
In dem Gesetz steht:
So lange muss ein Standes-Amt die Urkunden ausstellen.
Das sind die Fristen:

  • Geburts-Urkunde: bis 110 Jahre nach der Geburt
  • Ehe-Urkunde: bis 80 Jahre nach der Hochzeit
  • Lebens-Partnerschaft-Urkunde: bis 80 Jahre
  • nach Anfang der Lebens-Partnertschaft
  • Sterbe-Urkunde: bis 30 Jahre nach dem Tod

Diese Jahre sind vorbei?
Dann kommen die Unterlagen in das Stadt-Archiv von Stuttgart.
Sie haben Fragen dazu?
Dann wenden Sie sich bitte an das Stadt-Archiv.

Vor dem Jahr 1876 haben oft Kirchen aufgeschrieben:
Welche Person ist geboren?
Und welche Person ist gestorben?
Und welche Personen haben geheiratet.
Diese Einträge in Kirchen-Bücher sind gleich wie eine Urkunde.
Deshalb können Sie auch bei den Kirchen Auskunft über
die Kirchen-Bücher von früher bekommen.

Bearbeitungs-Dauer

Die Bearbeitungs-Dauer ist etwa eine Woche.

Geburt

Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-Register
kostet 20 Euro.

Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 5 Absatz 1 PStGDVO

Eine Geburts-Urkunde kostet 20 Euro.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 5 Absatz 1 PStGDVO

Sie brauchen die Geburts-Urkunde
für die gesetzliche Renten-Versicherung?
Dann müssen Sie keine Gebühr bezahlen.

Sie brauchen die Geburts-Urkunde in einer anderen Sprache?
Dann kostet die Geburts-Urkunde 20 Euro.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 5 Absatz 1 PStGDVO

Ehe

Eine Ehe-Urkunde kostet 20 Euro.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 5 Absatz 1 PStGDVO

Sie brauchen die Ehe-Urkunde
für die gesetzliche Renten-Versicherung?
Dann müssen Sie keine Gebühr bezahlen.

Sie brauchen die Ehe-Urkunde in einer anderen Sprache?
Dann kostet die Ehe-Urkunde 20 Euro.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 5 Absatz 1 PStGDVO

Sterbe-Fall

Eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterbe-Register
kostet 20 Euro.

Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 5 Absatz 1 PStGDVO

Eine Sterbe-Urkunde kostet 20 Euro.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 5 Absatz 1 PStGDVO

Sie brauchen die Sterbe-Urkunde für die Kranken-Kasse?
Dann müssen Sie keine Gebühr bezahlen.
Sie brauchen die Sterbe-Urkunde für
die gesetzliche Renten-Versicherung?
Dann müssen Sie keine Gebühr bezahlen.
Sie brauchen die Sterbe-Urkunde für das Versorgungs-Amt?
Dann müssen Sie keine Gebühr bezahlen.
Sie brauchen die Sterbe-Urkunde für die Bestattung?
Dann müssen Sie keine Gebühr bezahlen.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 4 PStGDVO Anlage 2

Sie brauchen die Sterbe-Urkunde in einer anderen Sprache?
Dann kostet die Sterbe-Urkunde 20 Euro.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 5 Absatz 1 PStGDVO

Lebens-Partnerschaft

Eine Urkunde über die Lebens-Partnerschaft kostet 20 Euro.

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
  • Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
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