Am 1. November 2024 tratt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz sowie die Erklärungsregelungen für intersexuelle und nichtbinäre Personen nach § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG).
Mit dem SBGG haben Sie als transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person (Öffnet in einem neuen Tab) die Möglichkeit, durch einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt die bisher im Geburten- oder Eheregister eingetragene Geschlechtsangabe und Ihre(n) Vornamen zu ändern.
Voraussetzungen
Jede Person kann ihren Geschlechtseintrag in den Personenstandsregistern und ihre(n) Vornamen ändern.
Bei minderjährigen Personen ist die Beteiligung des/der gesetzlichen Vertreter(s) notwendig, bei unter Betreuung stehenden Personen die des Betreuers/der Betreuerin und des Betreuungsgerichts.
Folgende Geschlechtseinträge sind möglich:
- männlich
- weiblich
- divers
- ohne Eintragung
Sie können das Verfahren frühestens am 01.08.2024 einleiten. Melden Sie dazu Ihren Änderungswunsch mindestens drei, maximal sechs Monate vor der Erklärung bei dem Standesamt an, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll.
Sind Sie ausländische(r) Staatsangehörige(r), die/der
- ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt oder
- eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzt und halten sich rechtmäßig im Inland auf oder
- eine blaue Karte EU besitzt,
können Sie die Erklärung abgeben.
Achtung!
- Mit der Abgabe der Erklärung haben Sie zu versichern, dass der gewählte Geschlechtseintrag bzw. die Streichung des Geschlechtseintrags Ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und Ihnen die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.
- Der/Die neue(n) Vorname(n) muss/müssen der gewünschten Geschlechtsangabe entsprechen.
- Vor Ablauf eines Jahres nach Abgabe der wirksamen Erklärung ist eine erneute Erklärung nicht zulässig (Ausnahme: bei Minderjährigen oder Personen mit Betreuer).
- Wünschen Sie als Geschlechtseintrag „divers“ oder ohne Eintragung, wird auf Art. 2 SBGG (§ 4 Passgesetz-neu) verwiesen.
Vorgehen
Die gewünschten Erklärungen über die Änderung des Geschlechtseintrags und des/der Vornamen(s) melden Sie bitte ab 01.08.2024 mittels Vordruck auf elektronischem Wege bei dem Standesamt an, bei dem Sie die Erklärung abgeben wollen. Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung.
Die Erklärungen können frühestens drei Monate und spätestens sechs Monate nach der Anmeldung persönlich beim Standesamt abgegeben werden.
Das Standesamt, das Ihren Geburtseintrag führt (mangels eines solchen, Ihren Eheeintrag), ist für die wirksame Entgegennahme der Erklärung zuständig. Wird für Sie kein deutsches Personenstandsregister geführt, ist Ihr Wohnsitzstandesamt zuständig.
Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Erklärung oder eine neue Geburts- und/oder Eheurkunde aus.
Benötigte Unterlagen
Für die Erklärungen über die Änderung des Geschlechtseintrags und des/der Vornamen(s) legen Sie bitte vor:
- gültigen Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- bei ausländischen Staatsangehörigen: gültigen Aufenthaltstitel
- erweiterte Meldebescheinigung bei Wohnsitz außerhalb Stuttgarts, wenn kein deutsches Geburten- oder Eheregister vorhanden ist
- aktuell ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, alternativ dazu Geburtsurkunde und Bescheinigung über die ggf. bereits erfolgte letzte Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen
- wenn kein deutsches Geburtenregister vorhanden ist: aktuell ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister, alternativ dazu Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde und Bescheinigung über die ggf. bereits erfolgte letzte Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen
- ggf. aktuelle Geburtsurkunde von Kindern
Ob darüber hinaus im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden oder Fragen zu klären sind, wird das Standesamt direkt mit der betreffenden Person kommunizieren.
Formulare
Gebühren
Bescheinigung für die namensrechtliche Erklärung, wenn diese von einem anderen deutschen Standesamt beurkundet wurde.
Kosten: 20 Euro
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1 PStG-DVO
Namensrechtliche Erklärung
Kosten: 40 Euro
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1 PStG-DVO
Rechtsgrundlage
- SBGG (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 5 (Öffnet in einem neuen Tab) der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG‐DVO) in Verbindung mit Anlage 1 (Öffnet in einem neuen Tab)
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Standesamt Stuttgart
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Telefonisch ist das Standesamt nur eingeschränkt erreichbar. Geburten-, Urkunden-, und Sterbeabteilung von 09:00 bis 11:30 Uhr; Heiratsabteilung zu den Öffnungszeiten
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Standesamt Stuttgart-Botnang
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Für persönliche Vorsprachen (z.B. Kirchenaustritt, Anmeldung zur Eheschließung, Namenserklärungen) vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter Tel. 0711 216-60902. Personenstandsurkunden fordern Sie bitte ausschließlich über service.stuttgart.de, Personenauskünfte, online, an. NEU: Sie können Ihren Wunschtermin und Ihren Wunschtrauort für Ihre Trauung bis zu 18 Monate im Voraus online reservieren: traukalender.stuttgart.de.
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Standesamt Stuttgart-Degerloch
Standesamt Stuttgart-Degerloch
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0711 21691027Öffnungszeiten
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Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich
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70597 Stuttgart
Standesamt Stuttgart-Feuerbach
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70469 Stuttgart
Herr Bohnen - Amtsleiter
0711 21660795Frau Peggau
0711 21660803Frau Biener
0711 21660798Frau Rupp
0711 21681882Faxnummer des Standesamts
0711 2169560798eMail-Postfach des Standesamts
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Am 22. und 23.10.2024 ist das Standesamt wegen einer gemeinsamen Schulung geschlossen.
Anfahrt
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Standesamt Stuttgart-Möhringen
Standesamt Stuttgart-Möhringen
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Maierstraße 1
70567 Stuttgart
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0711 21660935Öffnungszeiten
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Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
dienstags geschlossen
Für persönliche Vorsprachen ( z.B. Kirchenaustritte, Anmeldung der Eheschließung, Beglaubigung von Zeugnissen, Namenserklärungen) vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter Tel: 0711/ 216-60924 oder 0711/ 216-80620
Anfahrt
Anschrift
Maierstraße 1
70567 Stuttgart
Standesamt Stuttgart-Mühlhausen
Standesamt Stuttgart-Mühlhausen
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Anschrift
Mönchfeldstraße 35
70378 Stuttgart
Fax
0711 21625660Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
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Dienstag geschlossen
Vorsprache beim Standesamt Mühlhausen nur nach Terminvereinbarung möglich.
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Anschrift
Mönchfeldstraße 35
70378 Stuttgart
Standesamt Stuttgart-Münster
Standesamt Stuttgart-Münster
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Schussengasse 10
70376 Stuttgart
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Freitag | 08:30 – 13:00 |
Dienstag geschlossen
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Schussengasse 10
70376 Stuttgart
Standesamt Stuttgart-Obertürkheim
Standesamt Stuttgart-Obertürkheim
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Augsburger Straße 659
70329 Stuttgart
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70161 Stuttgart
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Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Dienstag geschlossen
Freitag | 08:30 – 13:00 |
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Freitag Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für persönliche Vorsprachen (z.B. Kirchenaustritt, Anmeldung zur Eheschließung, Namenserklärungen) vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin per Mail unter standesamt.obertuerkheimstuttgartde und geben für eventuelle Rückfragen eine Telefonnummer an.
Personenstandsurkunden fordern Sie bitte ausschließlich über urkunden.service.stuttgart.de (öffnet in einem neuen Tab) (https:/urkunden.service.stuttgart.de/portal), Personenauskünfte online an.
Anfahrt
Anschrift
Augsburger Straße 659
70329 Stuttgart
Standesamt Stuttgart-Plieningen-Birkach
Standesamt Stuttgart-Plieningen-Birkach
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Filderhauptstraße 155
70599 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Dienstag geschlossen.
Anfahrt
Anschrift
Filderhauptstraße 155
70599 Stuttgart
Standesamt Stuttgart-Sillenbuch
Standesamt Stuttgart-Sillenbuch
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Aixheimer Straße 28
70619 Stuttgart
Leitung
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Aufgrund des hohen Kundenaufkommens im Bezirksrathaus Sillenbuch müssen die Besucherströme entzerrt werden. Eine persönliche Vorsprache bei der Abteilung Standesamt des Bezirksamts Sillenbuch ist daher nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Anschrift
Aixheimer Straße 28
70619 Stuttgart
Standesamt Stuttgart-Stammheim
Standesamt Stuttgart-Stammheim
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Kornwestheimer Straße 5
70439 Stuttgart
Fax
0711 21657314Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Für persönliche Vorsprachen (z.B. Kirchenaustritt, Anmeldung zur Eheschließung, Namenserklärungen, Vaterschaftsanerkennungen...) vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter Tel. 0711 216−57310, 57311 oder 57318. Personenstandsurkunden fordern Sie bitte online an, über service.stuttgart.de, Personenauskünfte.
Anfahrt
Anschrift
Kornwestheimer Straße 5
70439 Stuttgart
Standesamt Stuttgart-Untertürkheim
Standesamt Stuttgart-Untertürkheim
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Großglocknerstraße 24/26
70327 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
---|---|
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Dienstag geschlossen
Für persönliche Vorsprachen (z.B. Kirchenaustritt, Anmeldung zur Eheschließung, Namenserklärungen) vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter Tel. 0711/216−57294.
Personenstandsurkunden fordern Sie bitte ausschließlich über service.stuttgart.de, Personenauskünfte, online, an.
Anfahrt
Anschrift
Großglocknerstraße 24/26
70327 Stuttgart
Standesamt Stuttgart-Vaihingen
Standesamt Stuttgart-Vaihingen
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Rathausplatz 1
70563 Stuttgart
Postanschrift
Rathausplatz 1
70563 Stuttgart
Telefon
0711 21657430Telefon
0711 21657431Telefon
0711 21657432Telefon
0711 21657435Telefon
0711 21681055Fax
0711 21657433Leitung
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Dienstag geschlossen
Ihren Termin um aus der Kirche auszutreten können Sie hier vereinbaren:
https://traukalender.stuttgart.de/de/Terminverwaltung-Stadt-158.html
Sie können Ihren Wunschtermin und Ihren Wunschtrauort für Ihre Trauung bis zu 18 Monate im Voraus online reservieren: traukalender.stuttgart.de
Eine Übersicht über alle Wunschorte finden Sie auf https://www.stuttgart.de/buergerinnen‐und‐buerger/heiraten/wunschtrauorte.php
Alle unsere Online‐Angebote sehen Sie auf https://service.stuttgart.de
Die Personenstandsregister werden vom Standesamt nur noch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fortführungsfrist von
• 80 Jahren für Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister
• 110 Jahren für Geburtenregister
• 30 Jahren für Sterberegister
aktuell gehalten. Hieraus erteilt das Standesamt Urkunden und Auskunft service.stuttgart.de/.
Ältere Personenstandseinträge können beim Stadtarchiv Stuttgart (https://www.stuttgart.de/stadtarchiv/) eingesehen werden.
Anfahrt
Anschrift
Rathausplatz 1
70563 Stuttgart
Standesamt Stuttgart-Wangen
Standesamt Stuttgart-Wangen
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Wangener Marktplatz 1
70327 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Dienstag geschlossen.
Anfahrt
Anschrift
Wangener Marktplatz 1
70327 Stuttgart
Standesamt Stuttgart-Weilimdorf
Standesamt Stuttgart-Weilimdorf
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Löwen-Markt 1
70499 Stuttgart
Leitung
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Anfahrt
Anschrift
Löwen-Markt 1
70499 Stuttgart
Standesamt Stuttgart-Zuffenhausen
Standesamt Stuttgart-Zuffenhausen
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Emil-Schuler-Platz 1
70435 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Dienstag geschlossen
Für persönliche Vorsprachen (z.B. Kirchenaustritt, Anmeldung zur Eheschließung, Namenserklärung) bitten wir um Terminvereinbarung vorab unter der Telefonnummer: 0711 216-57384 oder -57388 oder -57392 oder - 57391 oder per Mail unter standesamt.zuffenhausenstuttgartde mit Angabe einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Zutritt in das Gebäude ist nur unter Einhaltung der aktuell gültigen Coronavorschriften gestattet. Informationen hierzu finden Sie unter www.stuttgart.de/corona (Öffnet in einem neuen Tab). Wir bitten um Ihr Verständnis! Personenstandsurkunden fordern Sie bitte ausschließlich online über https://service.stuttgart.de/Personenauskünfte (Öffnet in einem neuen Tab) an.
Anfahrt
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Emil-Schuler-Platz 1
70435 Stuttgart
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.