Wenn Sie Ihr Fahrzeug wieder zulassen möchten, können Sie dies bequem von zu Hause über ein Online-Verfahren erledigen. Allerdings müssen Sie dafür einige Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen z.B. über einen neuen Personalausweis mit aktivierter eID-Online-Funktion verfügen.
Online-Service
Nutzen Sie das Online-Verfahren, um Ihr Fahrzeug online wieder zuzulassen.
Hinweise zur Onlineantragstellung
Zur Durchführung der Online-Wiederzulassung benötigen Sie als Nachweis Ihrer Identität einen neuen Personalausweises (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) (Öffnet in einem neuen Tab), sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" ( www.ausweisapp.bund.de (Öffnet in einem neuen Tab)).
Voraussetzungen
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
- Hinweis nur bei Halterwechsel: Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Kontoverbindung/SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" https://www.ausweisapp.bund.de/home oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID https://id.bund.de/de mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Die Online-Wiederzulassung ist nur dann möglich, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Das Fahrzeug wird auf denselben Halter zugelassen. Hierbei muss es sich um eine natürliche Person handeln, die Inhaber eines Girokontos in Deutschland ist.
- Die Wiederzulassung erfolgt mit demselben Kennzeichen. Das Kennzeichen muss reserviert sein und die Reservierungsfrist nach § 14 Abs. 1 FZV darf nicht abgelaufen sein (längstens 12 Monate).
- Die Wiederzulassung erfolgt bei der Zulassungsbehörde, die das reservierte Kennzeichen zugeteilt hat.
Hinweis: Das Fahrzeug muss vorher nicht zwingend online außer Betrieb gesetzt worden sein.
Vorgehen
- .i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette muss freigelegt werden - Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.
Starten Sie die elektronische Antragstellung hier: Online-Wiederzulassung (Öffnet in einem neuen Tab)
Gebühren
Wiederinbetriebnahme eines Kfz (32-33)
Kosten: 23,60 Euro
Sonderregelung: Falls Schilder nicht mehr vorhanden sind, müssen diese gesondert beim Schilderhersteller bezahlt werden.
Rechtsgrundlage: Gebührentarif der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Weitere Informationen
iKfz: Kraftfahrzeug online abmelden (Außerbetriebsetzung)
Weitere Informationen zum Thema iKfz finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Öffnet in einem neuen Tab).
Kfz-Zulassungsstelle
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Telefon
0711 21698200Fax
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Montag | 07:15 – 12:00 und 13:00 – 14:45 |
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Dienstag | 07:15 – 12:00 |
Mittwoch | 07:15 – 12:00 |
Donnerstag | 07:15 – 12:00 und 13:00 – 17:00 |
Freitag | 07:15 – 12:00 |
Montag | 07:15 – 12:15 und 13:15 – 15:00 |
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Dienstag | 07:15 – 12:30 |
Mittwoch | 07:15 – 12:30 |
Donnerstag | 07:15 – 12:15 und 13:15 – 17:15 |
Freitag | 07:15 – 12:30 |
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