Wenn Sie ein Fahrzeug haben, das seit dem 01.01.2015 neu zugelassen oder wieder zugelassen wurde, dann können Sie dieses bequem von zu Hause über ein Online‐Verfahren abmelden. Allerdings müssen Sie dafür einige Voraussetzungen erfüllen.
Bei den Kennzeichen dieser Fahrzeuge wurden
- Siegelplaketten mit integrierten Sicherheitscodes verwendet.
- die Zulassungsbescheinigungen Teil I mit verstecktem Sicherheitscode ausgestellt.
Online‐Service
Melden Sie Ihr Auto bequem mit dem Online‐Verfahren ab.
Hinweis für Ihre Online‐Abmeldung
Voraussetzungen
Vorgehen
Gebühren
Weitere Informationen
Kfz‐Zulassungsstelle
Service‐Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.