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Landeshauptstadt Stuttgart

Standesamt Stuttgart

Ehenamen bestimmen

Ehe-Namen bestimmen

Als Ehe-Paar können Sie auch Ihren alten Nachnamen behalten.
Oder Sie entscheiden sich:
Wir wollen einen gemeinsamen Ehe-Namen.

Das kann Ihr Nachname von der Geburt sein.
Oder der von Ihrem Ehe-Partner.
Oder das kann der jetzige Nachname von einem der Ehe-Partner sein.

Tipp:
Es gibt viele Möglichkeiten für den Namen.
Manchmal gibt es auch Besonderheiten.
Zum Beispiel bei ausländischen Ehe-Partnern.
Oder wenn die Ehe-Partner schon vor der Hochzeit
zusammen Kinder haben.
Wir empfehlen Ihnen:
Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung beim Standes-Amt beraten.

Voraussetzungen

Sie können den gemeinsamen Ehe-Namen
auch nach der Hochzeit bestimmen.
Dafür gibt es keine Frist.

Sie waren schon mal verheiratet?
Und haben dabei den Namen von dem letzten Ehe-Partner angenommen.
Dann kann dieser Name auch der Ehe-Name für Sie und Ihren neuen Ehe-Partner sein.
Sie können dann noch einen Begleit-Namen haben.
Also einen Doppel-Namen.

 

Wichtig:

Sie haben sich zusammen für einen Ehe-Namen entschieden?
Dann können Sie den nicht mehr ändern.

Haben Sie mit Ihrem Ehe-Partner zusammen Kinder?
Dann bekommen die Kinder auch den Ehe-Namen.
Manchmal haben die Eltern aber verschiedene Nachnamen.
Dann müssen Sie bei der Geburt vom ersten Kind entscheiden:
Welchen Namen soll das Kind als Nachnamen bekommen?
Den Namen vom Vater oder von der Mutter?
Diese Entscheidung ist dann auch gültig für weitere Kinder.

Wie ist der Ablauf?

Bei der Ehe-Schließung sagen Sie dem Standes-Amt:
Diesen Namen wollen wir als Ehe-Namen haben.
Wollen Sie erst nach der Ehe-Schließung Ihren Ehe-Namen bestimmen?
Dann können Sie das beim Standes-Amt
oder bei einem Notariat machen.
Dazu sagt man: eine Erklärung machen.
Die Erklärung müssen Sie dann bei dem Standes-Amt abgeben,
bei dem Sie die Ehe-Schließung hatten.
 

 

Für Ehe-Paare aus dem Ausland gelten die Regeln
aus Ihrem Heimat-Land.
Mindestens einer der Ehe-Partner hat seinen gewöhnlichen Wohn-Sitz
in Deutschland?
Dann kann das Ehe-Paar auswählen:
Wollen wir die Regeln aus unserem Heimat-Land
oder wollen wir die deutschen Regeln.

Wichtig:
In dem Fall müssen beide Ehe-Partner zusammen mit dem Standes-Amt reden.

Benötigte Unterlagen

Beide Ehe-Partner müssen diese Unterlagen mitbringen:

  •  Ein gültiger Personal-Ausweis oder ein gültiger Reise-Pass.

Bei einer Namens-Änderung nach der Ehe-Schließung:
die Ehe-Urkunde oder eine beglaubigte Kopie
aus dem Ehe-Register.
(Das bekommen Sie bei dem Standes-Amt,
bei dem Sie die Ehe-Schließung hatten.)

Hinweis:
Vielleicht müssen Sie auch noch andere Unterlagen vorzeigen.
Das können wir aber erst bei dem persönlichen Gespräch
im Standes-Amt klären.

Kosten und Gebühren

Eine Namens-Änderung kostet 40 Euro.

Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 5 Absatz 1 PStGDVO

Gesetze

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
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