Ehe-Namen bestimmen
Als Ehe-Paar können Sie auch Ihren alten Nachnamen behalten.
Oder Sie entscheiden sich:
Wir wollen einen gemeinsamen Ehe-Namen.
Das kann Ihr Nachname von der Geburt sein.
Oder der von Ihrem Ehe-Partner.
Oder das kann der jetzige Nachname von einem der Ehe-Partner sein.
Tipp:
Es gibt viele Möglichkeiten für den Namen.
Manchmal gibt es auch Besonderheiten.
Zum Beispiel bei ausländischen Ehe-Partnern.
Oder wenn die Ehe-Partner schon vor der Hochzeit
zusammen Kinder haben.
Wir empfehlen Ihnen:
Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung beim Standes-Amt beraten.
Voraussetzungen
Sie können den gemeinsamen Ehe-Namen
auch nach der Hochzeit bestimmen.
Dafür gibt es keine Frist.
Sie waren schon mal verheiratet?
Und haben dabei den Namen von dem letzten Ehe-Partner angenommen.
Dann kann dieser Name auch der Ehe-Name für Sie und Ihren neuen Ehe-Partner sein.
Sie können dann noch einen Begleit-Namen haben.
Also einen Doppel-Namen.
Wichtig:
Sie haben sich zusammen für einen Ehe-Namen entschieden?
Dann können Sie den nicht mehr ändern.
Haben Sie mit Ihrem Ehe-Partner zusammen Kinder?
Dann bekommen die Kinder auch den Ehe-Namen.
Manchmal haben die Eltern aber verschiedene Nachnamen.
Dann müssen Sie bei der Geburt vom ersten Kind entscheiden:
Welchen Namen soll das Kind als Nachnamen bekommen?
Den Namen vom Vater oder von der Mutter?
Diese Entscheidung ist dann auch gültig für weitere Kinder.
Wie ist der Ablauf?
Bei der Ehe-Schließung sagen Sie dem Standes-Amt:
Diesen Namen wollen wir als Ehe-Namen haben.
Wollen Sie erst nach der Ehe-Schließung Ihren Ehe-Namen bestimmen?
Dann können Sie das beim Standes-Amt
oder bei einem Notariat machen.
Dazu sagt man: eine Erklärung machen.
Die Erklärung müssen Sie dann bei dem Standes-Amt abgeben,
bei dem Sie die Ehe-Schließung hatten.
Für Ehe-Paare aus dem Ausland gelten die Regeln
aus Ihrem Heimat-Land.
Mindestens einer der Ehe-Partner hat seinen gewöhnlichen Wohn-Sitz
in Deutschland?
Dann kann das Ehe-Paar auswählen:
Wollen wir die Regeln aus unserem Heimat-Land
oder wollen wir die deutschen Regeln.
Wichtig:
In dem Fall müssen beide Ehe-Partner zusammen mit dem Standes-Amt reden.
Benötigte Unterlagen
Beide Ehe-Partner müssen diese Unterlagen mitbringen:
- Ein gültiger Personal-Ausweis oder ein gültiger Reise-Pass.
Bei einer Namens-Änderung nach der Ehe-Schließung:
die Ehe-Urkunde oder eine beglaubigte Kopie
aus dem Ehe-Register.
(Das bekommen Sie bei dem Standes-Amt,
bei dem Sie die Ehe-Schließung hatten.)
Hinweis:
Vielleicht müssen Sie auch noch andere Unterlagen vorzeigen.
Das können wir aber erst bei dem persönlichen Gespräch
im Standes-Amt klären.
Kosten und Gebühren
Eine Namens-Änderung kostet 40 Euro.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 5 Absatz 1 PStGDVO
Gesetze
- § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Ehe-Namen) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 1616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Geburts-Name des Kindes bei Eltern mit Ehe-Name (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 1617 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Geburts-Name des Kindes bei Eltern ohne Ehe-Namen und gemeinsamer Sorge) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 1617c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Name des Kindes bei Namens-Änderung der Eltern) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 41 Personenstands-Gesetz (PStG) (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Standesamt Stuttgart
Standesamt Stuttgart-Bad Cannstatt
Standesamt Stuttgart-Botnang
Standesamt Stuttgart-Degerloch
Standesamt Stuttgart-Feuerbach
Standesamt Stuttgart-Hedelfingen (15Hed-3)
Standesamt Stuttgart-Möhringen
Standesamt Stuttgart-Mühlhausen
Standesamt Stuttgart-Münster
Standesamt Stuttgart-Obertürkheim
Standesamt Stuttgart-Plieningen-Birkach
Standesamt Stuttgart-Sillenbuch
Standesamt Stuttgart-Stammheim
Standesamt Stuttgart-Untertürkheim
Standesamt Stuttgart-Vaihingen
Standesamt Stuttgart-Wangen
Standesamt Stuttgart-Weilimdorf
Standesamt Stuttgart-Zuffenhausen
Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache
© Lebenshilfe Braunschweig
Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013