Von der Förderung der Dachsanierung bis zum Zuschuss für neue Fenster – das Stuttgarter Energiesparprogramm unterstützt Sie bei der energetischen Sanierung Ihrer Immobilie. Profitieren Sie von verschiedenen Förderalternativen.
Welche energetischen Sanierungen werden gefördert?
1. Komplettsanierung
Gebäudeeigentümer können im Rahmen einer Komplettsanierung zu einem KfW‐Effizienzhaus‐Standard einen Zuschuss beantragen. Der Zuschuss gilt für die Durchführung einer Kombination mehrerer Maßnahmen der Wärmedämmung und der Effizienzsteigerung des Heizsystems.
Voraussetzung ist eine Energiediagnose, die den Zustand des Gebäudes bewertet und Vorschläge für aufeinander abgestimmte Energieeinsparungen und deren Wirtschaftlichkeit aufzeigt. Die Energiediagnose ist beim Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. zu beauftragen. Die Kosten für die Energiediagnose sind vom Gebäudeeigentümer zu bezahlen, sind aber ebenfalls förderfähig.
2. Einzelmaßnahmen
Gebäudeeigentümer können für die Durchführung einer der aufgeführten Einzelmaßnahmen einen Zuschuss beantragen:
Maßnahmen an den Außengebäudeteilen
- Fassade
- Dach
- Fenster
Maßnahmen der technischen Gebäudeausrüstung
- Heizung
- Thermische Solaranlage
- Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage
Eine Kombination von Fenster und Fassade beziehungsweise eine Kombination aller Maßnahmen der technischen Gebäudeausrüstung ist möglich.
Voraussetzung ist eine Erstberatung durch das Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. Die Gebühren für die Erstberatung übernimmt die Landeshauptstadt Stuttgart.
3. Bonusförderung für ökologische Baustoffe
Zusätzlich zu einer Komplettsanierung oder einer Kombination von Maßnahmen bzw. Einzelmaßnahmen zur Wärmedämmung werden Zuschüsse gewährt, wenn ökologische, zertifizierte Baustoffe verwendet werden.
Für wen gilt die Förderung für energetische Gebäudesanierungen?
Zuwendungsempfänger können sein:
- natürliche Personen und Personengemeinschaften (private Gebäudeeigentümer, Eigentümergemeinschaften vertreten durch eine Hausverwaltung oder Bevollmächtigte),
- juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts,
- Contractinggeber: Im Falle des Contractings für Bauteile ist die Vertragslaufzeit auf mindestens 10 Jahre festzusetzen.
Nicht gefördert werden:
- Vermieter, die einen Wohnraum nicht nur vorübergehend gewerblich oder gewerblich veranlasst für Zwecke der Fremdenbeherbergung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 ZwEVS (Zweckentfremdungsverbotssatzung) nutzen.
- Maßnahmen in Eigentümerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart (auch der städtischen Eigenbetriebe) sowie Maßnahmen in Eigentümerschaft des Landes Baden-Württemberg und der Bundesrepublik Deutschland.
Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden und Wohnungen in Stuttgart, die
- mindestens seit 15 Jahren vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres bezugsfertig geworden sind – unabhängig von der bisherigen baulichen Anlage und der Nutzungsform –
- und noch mindestens 30 Jahre Wohnzwecken dienen können.
Das Energiesparprogramm gilt im gesamten Stadtgebiet mit Ausnahme von förmlich festgelegten Sanierungs‐ und Entwicklungsgebieten, die über die Abteilung Stadterneuerung und Wohnbauentwicklung beim Amt für Stadtplanung und Wohnen abgefragt werden können.
Die detaillierten Förderrichtlinien können unten unter Downloads heruntergeladen werden. Die Richtlinien gelten seit 3. September 2020.
Wie hoch sind die Zuschüsse für energetische Sanierungen?
Komplettsanierung
Nr. | KfW-Effizienzhaus-Standard | Zuschüsse in Prozent der förderfähigen Kosten |
K1 | KfW-Effizienzhaus 55 | 25% |
K2 | KfW-Effizienzhaus 70 | 22,5% |
K3 | KfW-Effizienzhaus 85 | 20% |
K4 | KfW-Effizienzhaus 100 | 17,5% |
K5 | KfW-Effizienzhaus 115 | 15% |
Beispiele:
- Komplettsanierung eines Einfamilienhauses auf KFW-Effizienzhaus 55-Niveau: Förderfähig sind Kosten von max. 150.000 Euro mit 25 Prozent. Dies entspricht einem Zuschuss von 37.500 Euro.
- Komplettsanierung einer Doppelhaushälfte auf KFW-Effizienzhaus 70-Niveau: Förderfähig sind Kosten von max. 125.000 Euro mit 22,5 Prozent. Dies entspricht einem Zuschuss von 28.125 Euro.
Einzelmaßnahmen
Maßnahmen an Außengebäudeteilen
Nr. | Maßnahme | Zuschüsse |
E1 | Fassade |
20 Euro/m2 Bauteilfläche [1] (U-Wert bis maximal 0,24 W/m²K) |
E2 | Fassade | 40 Euro/m2 Bauteilfläche [1] (U-Wert bis maximal 0,20 W/m²K) |
E3 | Fassade | +20 Euro/m2 Bauteilfläche [1] für das Versetzen von Fenstern in die neue Dämmebene oder bündig zur Außenwand (mit UW bis maximal 0,85 W/m²K) |
E4 | Flach-, Stell-, oder Schrägdach | 50 Euro/m2 Bauteilfläche [1] (U-Wert bis maximal 0,14 W/m²K) |
E5 | Fenster (Glas einschl. Rahmen) | 100 Euro/m2 Bauteilfläche [1] (Uw-Wert bis maximal 0,85 W/m²K) |
Maßnahmen der technischen Gebäudeausrüstung
Nr. | Maßnahme | Zuschüsse |
E6 | Heizung |
a) 1.500 Euro je Wohnung bei der Umstellung von dezentralen Heizungen auf Zentralheizung (ausgenommen Öl-Heizungen) im gesamten Gebäude b) 2.000 Euro je Gebäude für Solarthermie oder den Einsatz von Umweltwärme, Nah-/Fernwärme oder Holzpellets (mit Staubfilter) |
E7 | Thermische Solaranlage | 0,40 Euro x jährlicher Kollektorertrag x Anzahl Kollektoren |
E8 | Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage(KWK-Anlage) | 6.000 Euro je Anlage 2.000 Euro je weiterem angeschlossenen Gebäude bei Versorgung von mehr als einem Gebäude über ein Nahwärmenetz |
Bonusförderung für ökologische Baustoffe
Nr. | Maßnahmen | Zuschüsse |
B1 | Ökologische Dämmung der Fassade | +20 Euro/m2 Bauteilfläche [1] |
B2 | Ökologische Dämmung des Daches | +35 Euro/m2 Bauteilfläche [1] |
B3 | Holz- oder Holz/Alufenster | +40 Euro/m2 Bauteilfläche [1] |
[1] Bei Maßnahmen zur Wärmedämmung gilt die Bauteilfläche in m² als förderfähige Fläche. Die Förderung erfolgt nur über eine Sanierung der insgesamt vorhandenen Bauteilflächen.
Sind die Fördermittel kombinierbar?
Kombination mit KfW- und BAFA-Förderung möglich: Förderprogramme des Bundes und des Landes zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung können mit dem kommunalen Energiesparprogramm (ESP) kumuliert werden.
Wie funktioniert die Antragsstellung?
Vor jeder Antragstellung ist eine Erstberatung des Antragstellers beim Energieberatungszentrum Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab) mit Beratungsprotokoll zu beauftragen. Die Erstberatung des Antragstellers sowie das Beratungsprotokoll des EBZ sind unverzichtbare Voraussetzungen für jede Antragstellung im Bereich der Einzelmaßnahmen.
Die Kosten für die Erstberatung sowie die Stichprobenkontrollen nach Abschluss der Maßnahme(n) werden in vollem Umfang von der Stadt übernommen.
Im zweiten Schritt sind Anträge (unten unter Downloads) vor Auftragsvergabe und Maßnahmenbeginn beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung einzureichen.
Downloads
Beratung
Für eine ausführliche Energieberatung können Sie mit Mitarbeitern des Amts für Stadtplanung und Wohnen einen Termin vereinbaren. Die Beratung erfolgt nach Straßennamen:
A - F
Herr Jacob
70174 Stuttgart
Postanschrift
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
G - L
Matthias Richter
70174 Stuttgart
Postanschrift
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
M - R
Herr Scheuffelen
70174 Stuttgart
Postanschrift
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
S - Z
Ursula Schneider
70174 Stuttgart
Postanschrift
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Online-Service
Beachten Sie bitte, dass ein Online-Antrag zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie nur mit einem elektronischen Personalausweis möglich ist
Hinweise zur Onlineantragstellung
Sie geben Ihre Daten auf der Plattform des Serviceportals des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de ein.
Für die Antragstellung müssen Sie, sofern noch nicht vorhanden, auf dem Serviceportal ein persönliches Servicekonto einrichten. Damit können Sie Ihren Antrag starten, bearbeiten, zwischenspeichern und auch abschicken. Für die Verarbeitung Ihrer Daten im Servicekonto ist das Innenministerium Baden‐Württemberg verantwortlich.
Sachgebiet Wohnbauförderung
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Hospitalstraße 8
70174 Stuttgart
Postanschrift
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Wohnbauförderung
0711 21691369Energiesparprogramm
0711 21681020Heizungsaustauschprogramm
0711 21625795Mietpreisangelegenheiten, soziale Erhaltungssatzungen
0711 21691381Stellvertretung
Anfahrt
Anschrift
Hospitalstraße 8
70174 Stuttgart