Die Wohnungen dürfen nur an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen überlassen werden. Grundsätzlich ist eine Mietpreis‐ und Belegungsbindung von 30 Jahren vorgesehen.
Bei Vorhaben, bei denen das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell, kurz SIM, zur Anwendung kommt, sind mindestens 40% der neu geschaffenen Wohnfläche für den sozialen und preisgedämpften Mietwohnungsbau zu sichern. Dabei sind mindestens 30% Sozialmietwohnungen mit einer Bindungsfrist von 30 Jahren zu erstellen.
Auf der Grundlage des jeweiligen Förderprogramms Wohnungsbau Baden‐Württemberg sind Subventionen in Form von zinsverbilligten Darlehen oder Zuschüssen über die L‐Bank (Öffnet in einem neuen Tab) in Anspruch zu nehmen.
Informationen zum Neubau von Sozialmietwohnungen haben wir in einem Merkblatt für Bauträger und Architekten zusammengefasst.