Die Wohnungen dürfen nur an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen überlassen werden. Grundsätzlich ist eine Mietpreisbindung von 30 Jahren vorgesehen.
Bei Vorhaben, bei denen das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell, kurz SIM, zur Anwendung kommt, ist mindestens ein Drittel der für die Wohnbauförderung gesicherten Geschossfläche im Programm „Sozialer Mietwohnungsbau“ zu erstellen. Für die Sozialmietwohnungen ist eine Bindungsdauer der Mietpreis- und Belegungsbindungen von 30 Jahren festgelegt.
Auf der Grundlage des jeweiligen Förderprogramms Wohnungsbau Baden-Württemberg sind die zinsverbilligten Mittel der L-Bank (Öffnet in einem neuen Tab) in Anspruch zu nehmen. Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zur Verlängerung der oben genannten Bindungen besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen städtischen Förderung.
Informationen zum Neubau von Sozialmietwohnungen haben wir in einem Merkblatt für Bauträger und Architekten zusammengefasst.