Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Geförderte Mietwohnungen

Sozialmietwohnungen

Bund, Land und die Landeshauptstadt Stuttgart fördern seit Jahrzehnten den Bau von Sozialwohnungen. Als Gegenleistung haben sich die Bauherren dazu verpflichtet, bestimmte Belegungs- und Mietpreisbindungen zu beachten.

Damit das mit der eigenen Wohnung klappt: Liegen Sie unter einer bestimmten Einkommsgrenze, kann Ihnen die Stadt eine Sozialmietwohnung vermitteln. (Symbolbild)

Sie können die Mieten der am privaten Markt angebotenen Wohnungen nicht bezahlen? Oder Sie haben aufgrund von Akzeptanzproblemen einfach keine Chance? Dann kann Ihnen die Stadt eine preisgünstige Sozialmietwohnung vermitteln. Voraussetzung ist, dass Ihr Einkommen gewisse Grenzen nicht überschreitet und Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten.

Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag vom  Sachgebiet Wohnraumversorgung ausgestellt, wenn das Einkommen aller zum Haushalt zählenden Familienangehörigen die Einkommensgrenze nach § 10 Abs. 3 des Landeswohnraumförderungsgesetzes einhält.

 Wohnberechtigungsschein beantragen

Städtisches Belegungsrecht

Die Stadt hat das Belegungsrecht an rund 19.000 Mietwohnungen in Stuttgart. Da diese Wohnungen nur im Rahmen von Mieterwechseln neu belegt werden können und nur wenige Sozialmietwohnungen neu erstellt werden, ist mit einer durchschnittlichen Wartezeit bis zur Wohnungsvermittlung von zwölf bis 24 Monaten zu rechnen. In Einzelfällen kann diese auch bis zu drei Jahren betragen.

Der Wohnungssuchende wird, entsprechend den vom Gemeinderat beschlossenen Vormerk- und Belegungsrichtlinien, in die Datei der Wohnungssuchenden aufgenommen.

Zulässige Höchstmieten

Die zulässige Höchstmiete für Sozialwohnungen in Stuttgart wird nach Abschaffung der Kostenmiete für öffentlich geförderte Wohnungen in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2009 durch eine städtische Satzung bestimmt. Ab dem Jahr 2011 werden die ausgewiesenen Höchstmieten mit den Mietpreissteigerungen der jeweiligen Mietspiegel fortgeschrieben.

Beratung

Für eine ausführliche Beratung können Sie mit Mitarbeitern des Amts für Stadtplanung und Wohnen einen Termin vereinbaren. Die Beratung erfolgt nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamen:

Amt für Stadtplanung und Wohnen

Sachgebiet Wohnraumversorgung

Symbolbild Organisations-Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Getty images/Dean Mitchell
  • Thomas Schlegel
  • Getty Images/Geber86