Sie können die Mieten der am privaten Markt angebotenen Wohnungen nicht bezahlen? Oder Sie haben aufgrund von Akzeptanzproblemen einfach keine Chance? Dann kann Ihnen die Stadt eine preisgünstige Sozialmietwohnung vermitteln. Voraussetzung ist, dass Ihr Einkommen gewisse Grenzen nicht überschreitet und Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten.
Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag vom Sachgebiet Wohnraumversorgung ausgestellt, wenn das Einkommen aller zum Haushalt zählenden Familienangehörigen die Einkommensgrenze nach § 10 Abs. 3 des Landeswohnraumförderungsgesetzes einhält.
Städtisches Belegungsrecht
Die Stadt hat das Belegungsrecht an rund 19.000 Mietwohnungen in Stuttgart. Da diese Wohnungen nur im Rahmen von Mieterwechseln neu belegt werden können und nur wenige Sozialmietwohnungen neu erstellt werden, ist mit einer durchschnittlichen Wartezeit bis zur Wohnungsvermittlung von zwölf bis 24 Monaten zu rechnen. In Einzelfällen kann diese auch bis zu drei Jahren betragen.
Der Wohnungssuchende wird, entsprechend den vom Gemeinderat beschlossenen Vormerk- und Belegungsrichtlinien, in die Datei der Wohnungssuchenden aufgenommen.
- Antrag auf Aufnahme in die Vormerkdatei der Landeshauptstadt StuttgartPDF-Datei1,24 MB
- Übersicht Einkommensgrenzen für SozialmietwohnungenPDF-Datei253,20 kB
- Faltblatt Vormerk- und BelegungsrichtlinienPDF-Datei986,73 kB
- Vormerk- und Belegungsrichtlinien (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 1 - Richtgrößen - zu den Vormerk- und Belegungsrichtlinien (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 2 -Punktesysten - zu den Vormerk- und Belegungsrichtlinien (Öffnet in einem neuen Tab)
- Wohnungsunternehmen die in Stuttgart Sozialwohnungen bauen oder gebaut habenPDF-Datei210,84 kB
Zulässige Höchstmieten
Die zulässige Höchstmiete für Sozialwohnungen in Stuttgart wird nach Abschaffung der Kostenmiete für öffentlich geförderte Wohnungen in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2009 durch eine städtische Satzung bestimmt. Ab dem Jahr 2011 werden die ausgewiesenen Höchstmieten mit den Mietpreissteigerungen der jeweiligen Mietspiegel fortgeschrieben.
Beratung
Für eine ausführliche Beratung können Sie mit Mitarbeitern des Amts für Stadtplanung und Wohnen einen Termin vereinbaren. Die Beratung erfolgt nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamen: