Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, um eine geförderte (Sozial-)Wohnung beziehen zu können, Haushaltsangehörige werden von der Wohnberechtigung mit umfasst. Der Wohnberechtigungsschein muss dem Vermieter beziehungsweise der Vermieterin beim Einzug übergeben werden. Ein Wohnberechtigungsschein bietet lediglich die Möglichkeit einen Mietvertrag abzuschließen und bedeutet keinen automatischen Anspruch auf eine (Sozial-)Wohnung.
Der Wohnberechtigungsschein ist ab Ausstellung ein Jahr lang gültig.
Zusammen mit dem Wohnberechtigungsschein kann zusätzlich die Aufnahme in die Vormerkdatei für Wohnungssuchende in Stuttgart beantragt werden, um Wohnungsangebote nach den vom Gemeinderat beschlossenen Vormerk- und Belegungsrichtlinien zu erhalten.
Sie können die Aufnahme in die Vormerkdatei auch beantragen, wenn Sie von einer Stelle außerhalb der Landeshauptstadt Stuttgart einen gültigen Wohnberechtigungsschein erhalten haben.
Online-Service
Sie können Ihren Wohnberechtigungsschein bequem und einfach online beantragen.
Hinweise zur Onlineantragstellung
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Formulare
Rechtsgrundlage
Sachgebiet Wohnraumversorgung
Service-Telefon
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