Die Stadt stellt privaten Investoren einige städtische Grundstücke verbilligt zur Verfügung. Dafür müssen sich diese verpflichten, während der Bindungsdauer die ortsübliche Vergleichsmiete um mindestens 20 Prozent zu unterschreiten. Die Anfangsmiete darf allerdings nicht über 12 Euro je m² Wohnfläche liegen. Auch die künftigen Mietsteigerungen sind auf die Dauer von 20 Jahren limitiert.
Einkommensgrenze
Die Einkommensgrenzen bei Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher sind höher als für die Sozialmietwohnungen. Die Einkommensgrenze ergibt sich aus dem Bruttojahreseinkommen des Arbeitnehmers abzüglich der Werbungskosten, aktuell mindestens 1.230 Euro Werbungskostenpauschale. Die aktuell geltenden Einkommensgrenzen finden Sie als Übersicht unter den Downloads.
Liste der Vermieter in Stuttgart
Downloads
- Antrag für eine Bescheinigung über den Bezug einer mit nichtöffentlichen Mitteln geförderten WohnungPDF-Datei71,72 kB
- Neufassung der Richtlinien Mietwohnungen für mittlere EinkommensbezieherPDF-Datei232,06 kB
- Übersicht Einkommensgrenzen für Mietwohnungen für mittlere EinkommensbezieherPDF-Datei269,03 kB
- Übersicht der Vermieter und Projekte nach WohnungsbauunternehmenPDF-Datei416,05 kB