Luftreinhalteplan für Stuttgart
Alle EU‐Mitgliedsländer müssen gesetzlich festgeschriebene Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) einhalten. Diese Luftschadstoffe können zu gesundheitlichen Schäden der Bevölkerung besonders in Ballungsräumen führen. Aber auch für das Klima sind sie schädlich. Hauptverursacher dieser Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub und Stickstoffdioxid ist in Großstädten der Straßenverkehr. Für alle Gebiete und Ballungsräume, wo der Grenzwert überschritten wird, hat der betreffende EU‐Mitgliedstaat Pläne oder Maßnahmen zu verwirklichen, um die Luftverschmutzung einzudämmen und den Grenzwert einzuhalten.
Deshalb hat das Land Baden‐Württemberg 2005 einen ersten Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Stuttgart verabschiedet, der bereits mehrmals fortgeschrieben wurde. Der Luftreinhalteplan für Stuttgart enthält viele Maßnahmen wegen derer die Luft in Stuttgart über die letzten Jahre immer besser geworden ist. Als besonders wirksame Maßnahmen des Luftreinhalteplans gelten verkehrsbezogene Maßnahmen wie die Einführung einer Umweltzone, eines LKW‐Durchfahrverbots, Maßnahmen zur Verstetigung des Verkehrs und Tempolimits auf hoch belasteten Straßenabschnitten.
3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans
Ergänzung 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans
4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans
5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans
Vielfältige Maßnahmen der Stadt Stuttgart
Der Landeshauptstadt ist es ein Anliegen, zusätzlich mit städtischen Maßnahmen zur Luftreinhaltung die Lebensqualität in Stuttgart zu verbessern. Heute gibt es ein breites Bündel an zusätzlichen städtischen Maßnahmen, die zur Luftreinhaltung ineinandergreifen: Hierzu gehören unter anderem Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, Fuß‐ und Radverkehr, Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung oder die Förderung von mehr Stadtgrün.
Dank dieser vielen Aktivitäten durch das Land Baden‐Württemberg und der Landeshauptstadt ist die Belastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid in Stuttgart in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Die aktuell geltenden gesetzlichen Grenzwerte für Luftschadstoffe der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung werden in Stuttgart seit einigen Jahren eingehalten.
EU‐Richtlinien – die Zukunft der Luftqualität
Im Oktober 2024 hat die EU eine neue Richtlinie zur Luftreinhaltung verabschiedet. In dieser Richtlinie werden Grenzwerte für Luftschadstoffe ab dem Jahr 2030 festgelegt. Mit ihr werden bestehende Grenzwerte deutlich verschärft und neue Grenzwerte definiert. Die Mitgliedstaaten der EU müssen die Neuregelungen in nationales Recht übernehmen und in der Folge muss dann auch der Stuttgarter Luftreinhalteplan voraussichtlich fortgeschrieben werden.