Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, einem ganzjährigen Verkehrsverbot in der Umweltzone Stuttgart für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 5/V zuzustimmen. Jedoch sollten laut Beschlussvorlage Fahrten zu Kfz-Werkstätten für Reparaturen und Wartungen von dem Verbot ausgenommen werden. Zu dem Punkt hatten die Fraktionen im Vorfeld unterschiedliche Anträge eingereicht. Allerdings fand keiner eine Mehrheit im Rat. Oberbürgermeister Fritz Kuhn stellte fest: "Zu dieser Maßnahme wird der Gemeinderat also keine Stellungnahme abgeben."
OB Kuhn weist auf höchstrichterlichen Spruch zu Verkehrsverboten hin
Bereits im Vorfeld hatte OB Kuhn die Notwendigkeit von Diesel-Verkehrsverboten begründet. Er sagte: "Keiner möchte Fahrverbote, auch ich nicht. Aber ich bin der Meinung, dass wir keine andere Wahl haben. Es gibt zwei Gerichtsurteile, die Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge anordnen - eines vom Verwaltungsgericht Stuttgart und eines vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig. In einem Rechtsstaat gilt es, die Gerichtsentscheide zu achten und zu respektieren."
Noch sieht der Oberbürgermeister die Chance, ein drohendes Verkehrsverbot auch für Diesel der Abgasnorm 5/V abzuwenden. Er mahnte: "Die Stadt tut schon sehr viel für bessere Luft - zum Beispiel im Bereich ÖPNV. Doch all die Bemühungen reichen nicht, um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid einzuhalten. Hier ist die Automobilindustrie gefragt. Sie kann nicht länger so tun, als ob sie das alles nichts angeht. Die Automobilwirtschaft muss jetzt schnell aktiv werden und Nachrüstungen anbieten."
Verlängerte Busspur auf B14 wegen Staugefahr abgelehnt
Ablehnend steht der Gemeinderat einem erweiterten Sonderfahrstreifen für den Busverkehr auf der B14 stadtauswärts zwischen dem Wulle-Steg an der Willy-Brandt-Straße und der Kreuzung Am Neckartor gegenüber. Der Grund: Es wird befürchtet, dass durch diese Maßnahme weitreichende Verkehrsstörungen entstehen könnten. Ebenso erteilt der Gemeinderat einer Busspur in der Wagenburgstraße Anfang 2019 eine Absage, denn dort soll im Dezember 2018 zunächst das Parkraummanagement Stuttgart-Ost eingeführt und dessen Auswirkungen auf das Parkverhalten abgewartet werden.
Ohne Änderungswünsche stimmte der Gemeinderat verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV zu: darunter die Angebotserweiterung bei den Stadtbahnen der SSB, die Einführung der Schnellbuslinie X1 zwischen Bad Cannstatt und der Stuttgarter Innenstadt sowie die Einführung der stadtgebietsüberschreitenden Schnellbuslinie X2, die Erhöhung der Zugverbindungen im Schienenverkehr sowie der Viertelstundentakt-Ausbau bei den S-Bahnen.
Die Umsetzung des Radverkehrskonzepts hat der Gemeinderat ebenfalls abgenickt. Gleichzeitig bekundete das Gremium hier mehrheitlich den Willen, den Radetat in den kommenden Haushaltsberatungen für Investitionen in Radabstellanlagen zu erhöhen und den Winterdienst auf den Radwegen zu verbessern.
Der Ausweitung von Tempo 40 auf Steigungsstrecken fügte der Gemeinderat eine Empfehlung ans Land hinzu, die auf einen Antrag der Grünen zurückging. So soll eine Temporeduktion auf den Steigungsstrecken in der Waiblinger Straße, der Schmidener Straße sowie der Nürnberger Straße bis 2020 geprüft und umgesetzt werden.
Basierend auf Anträgen aus den Fraktionen regt die Landeshauptstadt in ihrer Stellungnahme neue, zusätzliche Maßnahmen an: Dazu gehören die bereits beschlossene Tarifreform der VVS, die Einführung einer Nahverkehrsabgabe oder eines verpflichtenden Jobtickets sowie eine Temporeduktion auf Bundesstraßen.
Ablauf und weiteres Vorgehen
Für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart ist das Land Baden-Württemberg zuständig, federführend ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Den Planentwurf des Luftreinhalteplans finden Sie im Internet unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/aktuellemeldung.aspx?rid=255.
Der Planentwurf lag vom 27. August bis zum 28. September öffentlich aus. Bis einschließlich 12. Oktober kann zu dem Plan gegenüber dem Regierungspräsidium Stellung genommen werden. Auch die Landeshauptstadt Stuttgart gibt als Trägerin öffentlicher Belange eine Stellungnahme ab - wie jetzt im Gemeinderat geschehen. Das Regierungspräsidium wertet alle Stellungnahmen aus und legt danach eine endgültige Fassung der Fortschreibung des Luftreinhalteplans vor, dessen Inhalt noch in diesem Jahr in Kraft treten soll.
Hintergrund zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans
Das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart hat 2005 in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt den ersten Luftreinhalteplan Stuttgart verabschiedet. Dieser beinhaltet über 30 Maßnahmen, die bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Luftschadstoff-Belastung in Stuttgart geführt haben, jedoch nicht zur stadtweiten Einhaltung der Grenzwerte. Deshalb hat das RP mit der 1. und der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans in den Jahren 2010 beziehungsweise 2014 zusätzliche Maßnahmen eingeleitet.
Die zusätzlichen Maßnahmen führten zu einer weiteren Verbesserung der Luftsituation in Stuttgart. Dennoch werden die Grenzwerte für die Belastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid nicht überall im Stadtgebiet von Stuttgart eingehalten. Deshalb muss der Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt jetzt erneut mit weitergehenden Maßnahmen fortgeschrieben werden.
Rechtsspruch zu Verkehrsverboten
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gegen mehrere Bundesländer Klage eingereicht. Die DUH will die Bundesländer verpflichten, ihre Luftreinhaltepläne zu ändern, sodass der Grenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten wird. Sie fordert daher ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge. Neben Stuttgart sind unter anderem auch die Städte Köln, Düsseldorf und Frankfurt betroffen.
Das Stuttgarter Verwaltungsgericht gab der Klage der DUH am 28. Juli 2017 statt. Die Landesregierung legte dagegen im Oktober 2017 Rechtsmittel (Sprungrevision) ein. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sprungrevision am 27. Februar 2018 zurückgewiesen. Das Gericht hält demnach ein Diesel-Verkehrsverbot in Städten - bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit - für grundsätzlich zulässig.