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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Gemeinderat gibt Stellungnahme zur Ergänzung des Luftreinhalteplans ab - Busspur und streckenbezogenes Diesel-5-Verbot werden abgelehnt

Der Stuttgarter Gemeinderat hat am Donnerstag, 9. Mai, über die Stellungnahme der Landeshauptstadt zur Ergänzung des aktuellen Luftreinhalteplans beraten. Dabei ging es um zwei Maßnahmen, die das Land Baden-Württemberg zusätzlich aufnehmen möchte: zum einen ein stadtauswärtiger Sonderfahrstreifen für den Busverkehr am Neckartor, zum anderen - alternativ dazu - ein streckenbezogenes Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5/V im Bereich Am Neckartor an Tagen mit hoher Luftschadstoffbelastung (Feinstaubalarm). Beide Maßnahmen hat der Gemeinderat abgelehnt.

Der Gemeinderat folgte damit dem Vorschlag der Verwaltung. Diese hatte in der Beschlussvorlage begründet, warum sie gegen die Maßnahmen ist.

Verkehrsverlagerungen und Staus befürchtet

Gerade bei der stadtauswärtigen Busspur am Neckartor sind die Bedenken erheblich: Erstens zweifeln Stadtverwaltung und Gemeinderat an einer substanziellen positiven Wirkung auf die Luftschadstoffsituation. Zweitens befürchten sie, dass die Spur zu weitreichenden Staus führt und sich der Verkehr in Wohngebiete verlagert. Die Staus würden sich darüber hinaus auf die X1-Buslinie und weitere Innenstadt-Buslinien auswirken. Eine stadtauswärtige Busspur am Neckartor hatte der Gemeinderat bereits im Oktober 2018 in seiner Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans behandelt und abgelehnt.

Nach Plänen des Landes soll der stadtauswärtige Sonderfahrstreifen für den Busverkehr am Neckartor vorrangig umgesetzt werden. Wenn sich bis zum 1. September 2019 herausstellen sollte, dass die Busspur nicht umgesetzt werden kann, dann soll laut der Ergänzung des Luftreinhalteplans ein streckenbezogenes Verkehrsverbot für Euro-5-Diesel ab 15. Oktober 2019 in Kraft treten. Dieses würde an Tagen mit hoher Luftschadstoffbelastung (Feinstaubalarm) gelten.

Ein solches Verkehrsverbot lehnt der Gemeinderat - auf Vorschlag der Verwaltung - ebenfalls aus zwei Gründen ab: Erstens basieren der Feinstaubalarm und die Kriterien zur Auslösung desselben auf der erhöhten Konzentration von Feinstaub (PM10) in den Wintermonaten. Eine erhöhte Konzentration von Stickstoffdioxiden (NO2) tritt aber insbesondere in den Sommermonaten auf. Daher fehlt ein meteorologischer Zusammenhang zum Feinstaubalarm. Zweitens müsste durch ein streckenbezogenes Verkehrsverbot im Bereich Neckartor eine neue Beschilderung mit sogenannter Klappfunktion installiert werden. An Tagen mit voraussichtlich erhöhter Schadstoffbelastung müssen diese Schilder aufgeklappt werden. Dadurch entsteht ein großer personeller Aufwand. Folglich wird ein auf den Feinstaubalarm temporär begrenztes Verkehrsverbot nicht als sinnvoll erachtet.

Weitere alternative Maßnahmen sollen geprüft werden

Ziel der Stadt Stuttgart ist es nichtsdestotrotz, ein flächendeckendes Verkehrsverbot für Diesel-Euro-5-Fahrzeuge zu vermeiden. Deshalb regt der Gemeinderat an, dass das Land Baden-Württemberg weitere alternative Maßnahmen, jenseits von Verkehrsverboten, zur Verbesserung der Luftschadstoffsituation insbesondere am Neckartor prüft.

Darüber hinaus stellt der Gemeinderat fest, dass sich die Rechts- und Sachlage in Bezug auf die Luftbelastungen durch Stickstoffdioxid entscheidend verändert haben. Die Stellungnahme der Stadt geht nun an das Regierungspräsidium Stuttgart. Die Stellungnahme-Frist endet am 10. Mai 2019.

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