Es gibt dutzende Ursachen für Lärm. Für Betroffene kann das sehr belastend sein. Soll die Lärmbelästigung beseitigt werden, ist es wichtig, das Problem aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Wer ist der Verursacher? Wo tritt der Lärm auf? Zu welcher Tageszeit und Uhrzeit? Und mit welcher Häufigkeit und Dauer? Es macht einen großen Unterschied, ob es sich beispielsweise um Lärm von einer Baustelle handelt, oder ob der Nachbar die neue Stereoanlage ausreizt.
Oft hilft das persönliche Gespräch
Bevor Sie die Behörden einschalten oder Anzeige erstatten, empfehlen wir Ihnen immer zuerst, das offene Gespräch zu suchen. Reden Sie mit dem Verursacher der Lärmbelästigung und schildern Sie ihm die Problematik. Oft lässt sich dadurch schnell und unbürokratisch eine Lösung finden, ohne dass ein Streit entsteht oder eskaliert. Wenn das Gespräch allerdings keinen Erfolg bringt oder trotzdem keine Besserung Ihrer Situation eintritt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten gegen die Lärm-Belästigung vorzugehen.
Wer ist zuständig bei Lärm‐Belästigung?
Im Falle einer akuten Ruhestörung, bei der sich der Verursacher beispielsweise nicht an die Nachtruhe hält, können Sie das örtliche Polizeirevier verständigen.
Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen, wie zum Beispiel die in der Hausordnung festgelegte Mittagsruhe und das Nachbarschaftsrecht, müssen Sie sich an die zuständige Hausverwaltung, den Vermieter oder direkt an den störenden Nachbarn wenden. Im Streitfall muss der Zivilrechtsweg bestritten werden.
Die Immissionsschutzbehörde darf nur öffentlich-rechtliche Lärmverstöße im Stadtgebiet Stuttgart verfolgen. Bei gewerblichem Lärm, wie beispielsweise von Baustellen, Bäckereien und Industrieanlagen, wird die Stadt in Absprache mit der Abteilung Gewerbeaufsicht tätig. Aufgrund der Vielzahl und der Komplexität der Fälle ist aber leider nicht immer eine sofortige Abhilfe möglich.
Das können Sie bei Lärm im Einzelfall tun
Hier erhalten Sie einen Überblick zu verschiedenen Lärmquellen und Ihren jeweiligen Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.