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Landeshauptstadt Stuttgart

Lärm

Lärmaktionsplan

Stuttgart soll leiser werden. Dazu dient der Lärmaktionsplan. Mit den festgelegten Maßnahmen soll die Lärmbelastung für die Menschen reduziert werden. Bei der Erstellung und jeder Fortschreibung des Lärmaktionsplans wird die Öffentlichkeit in Stuttgart aktiv beteiligt.

Auch in Stuttgart schützen spezielle Lärmschutzwände die Anwohner vor Straßenlärm.

In ganz Europa ist Lärm ein großes Problem. Dabei ist der Straßenverkehr der größte Lärmverursacher. Störend sind aber auch der Lärm durch Eisenbahnverkehr, Industrie und Gewerbe. Das alles kann Stress-Symptome hervorrufen - und sich im schlimmsten Fall negativ auf die Gesundheit auswirken.

Beteiligung der Bevölkerung am Lärmschutz

Die Europäische Union (EU) will deshalb die schädlichen Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit der Menschen mindern. Hierzu hat die Europäische Union im Jahr 2002 die  EU-Umgebungslärmrichtlinie (Öffnet in einem neuen Tab) erlassen, die anschließend mit der Änderung des  Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Öffnet in einem neuen Tab) im Jahr 2005 in deutsches Recht überführt wurde.

Seitdem sind Städte und Gemeinden bundesweit dazu verpflichtet, den sogenannten Umgebungslärm zu erfassen. Zunächst werden  Lärmkarten aufgestellt und auf deren Basis wird ein Lärmaktionsplan entwickelt. Die Lärmaktionspläne sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Die Bevölkerung ist daran aktiv zu beteiligen.

Im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) heißt es hierzu: „Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen (BImSchG, § 47d Absatz 3).“

Definierte Lärmarten im Lärmaktionsplan

Die Umgebungslärmrichtlinie und damit auch der Lärmaktionsplan betrachten dauerhafte und ortsfeste Lärmquellen, die zu belästigenden oder schädlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung in der Umgebung führen. Dazu gehören der Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Gewerbe- und Industrieanlagen.

Nicht Gegenstand des Lärmaktionsplan sind dagegen vorübergehende, zeitlich begrenzte Lärmquellen, wie etwa Lärm durch das Verhalten von Menschen und Haustieren, Lärm durch Veranstaltungen oder Baustellen. Auch der Lärm von Laubbläsern oder Altglascontainern gehört nicht dazu.

Lärmaktionsplan für Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat 2009 erstmals einen Lärmaktionsplan für das Stadtgebiet nach den EU-Vorgaben aufgestellt. Die erste Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde im April 2016 vom Gemeinderat beschlossen. Die Maßnahmen konzentrieren sich vor allem darauf, den Lärm im Straßenverkehr zu verringern. Der Straßenlärm ist die größte Lärmquelle in Stuttgart.

Amt für Umweltschutz

Thomas Schene

Symbolbild Personen-Kontakt
Mitarbeiter Lärmbekämpfung

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