Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB.
Erläuterungen und Hinweise
Service-Telefon
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise den Festnetztarifen angepasst.