Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats hat in seiner Sitzung am 11. März 2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan und eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen.
Das Plangebiet wird im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss in zwei Teilbereiche aufgeteilt. Für den Teilbereich 1 ist eine kurzfristige Umsetzung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB vorgesehen, um die geplante Wohnbebauung an diesem Standort zügig realisieren zu können.
Ehemalige Daimlersiedlung – Teilbereich 1 (Ca 331/1) im Stadtbezirk Bad Cannstatt