Auskünfte über den Inhalt der Satzungen und Beratung werden beim Baurechtsamt im Bürgerservice Bauen erteilt.
In Kraft getretene Satzungen 2023
2023/02 – Satzung über die Ermittlung der Anzahl baurechtlich notwendiger Kfz‐Stellplätze von Anlagen nach § 37 Abs. 1 Satz 2 LBO (Nicht‐Wohnnutzungen) im inneren Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart
In Kraft getretene Satzungen 2020
2020/09 – Satzung über die Ermittlung der Anzahl baurechtlich notwendiger Kfz‐Stellplätze für Wohnungen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart.
Baurechtsamt