Sozialplanung ist eine Pflichtaufgabe jeder Kommune. Soziale Dienste und Einrichtungen sollen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Diese Grundlagen sind aus dem Sozialstaatsprinzip ableitbar (§ 1 SGB I). In Planungsprozessen wird die jeweilige Besonderheit eines konkreten Stadtteils oder Stadtbezirks (unter anderem Quartiersbezug) berücksichtigt.
Die sozialen Angebote werden mit Beteiligung der Zielgruppen und in enger Kooperation mit den Trägern der Wohlfahrtspflege (Subsidiaritätsprinzip), Kirchen oder den Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Stuttgart fachlich gestaltet.
Hier finden Sie die Ansprechpartner der Liga der Wohlfahrtspflege (Öffnet in einem neuen Tab) in Stuttgart.
Was macht die Sozialplanung?
Die Entwicklung der sozialen Infrastruktur für Menschen, die Transferleistungen empfangen und/oder soziale Unterstützungsangebote benötigen, ist ein Handlungsfeld der Sozialplanung. Zu den Gruppen, die besonders Unterstützung benötigen, gehören vor allem
- ältere und pflegebedürftige Menschen sowie
- Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung
- Menschen mit chronisch psychischer Erkrankung
- Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (Wohnungsnotfallhilfe)
- Menschen mit Suchtproblematiken
- Menschen mit Fluchterfahrung
Außerdem werden zielgruppen- und generationenübergreifende Begegnungsmöglichkeiten gestaltet und die Selbsthilfe unterstützt. Die Sozialplanung bringt sich aktiv in Stadtentwicklungsprozesse ein, um die soziale Infrastruktur und Begegnungsmöglichkeiten umzusetzen und Wohnraum für Menschen mit Unterstützungsbedarf oder geringen materiellen Ressourcen anzumelden.
Aufgabenspektrum
Hauptaufgabe der Sozialplanung ist es, Fachkräfte der kommunalen Sozialverwaltung, der freien Träger der Wohlfahrtspflege sowie die Kommunalpolitik bei ihren wesentlichen Entscheidungen zu unterstützen.
Räumliche Sozialplanung und soziale Quartiersentwicklung
Die räumliche Sozialplanung verfolgt zwei Ziele: Zum einen Realisierung sozialer Infrastruktur, wie beispielsweise Begegnungszentren oder Wohnraum für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Zum anderen die Gestaltung des Quartiers für eine lebendige und sorgende Nachbarschaft.
Die räumliche Sozialplanung übernimmt hierfür eine Schnittstellenfunktion. Sie arbeitet sowohl eng mit externen Partnern wie Trägern der Freien Wohlfahrtspflege als auch anderen zivilgesellschaftlich engagierten Haupt- und Ehrenamtlichen oder Bauherren zusammen. Sie ist auch intern bei Stadtentwicklungs- und Sanierungsprogrammen beteiligt, um die Interessen der Zielgruppen vor Ort einzubinden und eigene Planungsvorhaben zu verwirklichen. Dadurch sollen inklusive Quartiere gestaltet werden.
Beispiele für dieses Arbeitsfeld der Sozialplanung ist die Beteiligung an der Landesstrategie „Quartier 2030“. Das Quartiersprojekt „Älter werden in Stuttgart-Wangen – gemeinsame Entwicklung des Quartiers“ ist eine ämterübergreifende gemeinsame Arbeit aller Bereiche des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration, das in enger Kooperation mit Partnern vor Ort durchgeführt wird.
Ein weiteres Beispielprojekt ist die soziale Quartiersentwicklung am Wiener Platz in Stuttgart-Feuerbach in Partnerschaft mit der Baugenossenschaft Neues Heim und unter Beteiligung aller im und um das Bauvorhaben Aktiven. Schon vor Baubeginn sollen gemeinsam die Grundlagen für ein gutes Miteinander im neuen Quartier gelegt werden.
Aufgrund der steigenden Aktivitäten der sozialen Ämter, Wohnungsunternehmen, Initiativen, religiösen Gemeinschaften, Vereine und Träger der freien Wohlfahrtspflege bei der (sozialen) Quartiersentwicklung ist der Bedarf an Steuerung, Abstimmung und Koordination gestiegen Die Sozialverwaltung wurde Ende 2021 vom Gemeinderat beauftragt, ein gesamtstädtisches Konzept und eine konzeptionelle Neuausrichtung zur sozialen Quartiersentwicklung vorzulegen. Die Rahmenkonzeption zur sozialen Quartiersentwicklung in Stuttgart ist in einen Prozess der Gesamtstrategieentwicklung eingebettet.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Ansprechpersonen Miriam Schmid und Sabrina Pott zur Verfügung.
- Rahmenkonzeption soziale QuartiersentwicklungPDF-Datei1,75 MB
- Strategie soziale Quartiersentwicklung - Entwicklung und Umsetzung RahmenkonzeptionPDF-Datei440,74 kB
- Informationen zum Projekt "Älter werden in Wangen - gemeinsame Entwicklung des Quartiers" (Öffnet in einem neuen Tab)
- Älter werden in Wangen - gemeinsame Entwicklung des Quartiers - Abschlussbericht und GRDrs 12/2021PDF-Datei2,31 MB
- Informationen zum Projekt "Quartiersentwicklung am Wiener Platz" (Öffnet in einem neuen Tab)
Sozialplanung für ältere und pflegebedürftige Menschen
Die Stadt Stuttgart unterstützt und fördert ältere Menschen dabei, aktiv, selbstbestimmt und bedürfnisorientiert älter zu werden. Die Partizipative Altersplanung ist ein kontinuierlicher Planungsprozess und bezieht alle Beteiligten systematisch mit ein. Das Engagement der Sozialplanung für ältere Menschen umfasst:
- Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige
- Begegnungsstätten für Ältere und generationenübergreifende Stadtteilhäuser
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (nach § 45a SGB XI)
- Betreuung von Schwerstkranken und sterbenden Menschen: In Stuttgart gibt es drei stationäre Hospize, verschiedene ambulante Hospizdienste und ehrenamtliche Sitzwachen. Das Palliativ-Netz Stuttgart vernetzt alle Akteure im Bereich Palliativ Care und bietet themenspezifische Arbeitsgruppen an.
- Gemeinschaftliche Wohnformen und Wohnprojekte
- Die Stuttgarter Kreispflegeplanung. Ziel ist die Sicherstellung einer wohnortnahen Pflegeinfrastruktur hinsichtlich stationärer Dauerpflegeplätze, Tagespflegeplätze und Kurzzeitpflege.
- Die Koordinierungsstelle für generalistische Pflegeausbildung zur Gremien und Netzwerkarbeit, Akquise neuer Ausbildungspartner und Beratung bei Fragen zur Pflegeausbildung.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Ansprechpersonen Lisa Killgus, Miriam Schmid, Rita Grisgsby zur Verfügung.
Angebote zur Unterstützung im Alltag (nach § 45a SGB XI)
Personen mit einem Pflegegrad 1 bis 5 erhalten von der Pflegekasse einen Beitrag in Höhe von 125 Euro nach § 45 b SGB XI. Dieser Betrag kann unter anderem für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a SGB XI eingesetzt werden:
- Betreuung der Pflegebedürftigen in Form von Einzel- oder Gruppenangeboten
- Angebote zur Entlastung und Beratung von pflegenden Angehörigen
- Angebote zur Entlastung der Pflegebedürftigen im Alltag
Die Angebote unterstützen bei den täglichen Aufgaben, die nicht mehr selbstständig erledigt werden können. Weitere Informationen sind erhältlich beim Pflegestützpunkt, den zuständigen Sozialdiensten der Landeshauptstadt Stuttgart oder beim Bürgerservice Leben im Alter.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Ansprechperson Lisa Kilgus zur Verfügung. Eine Liste der anerkannten Unterstützungsangebote nach § 45a SGB XI sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie hier zum Download.
Über kostenfreie Schulungsangebote für Ehrenamtliche bzw. bürgerschaftlich Tätige bei der frEE Akademie wird der Ausbau der Unterstützungsangebote entsprechend der Maßgabe der UstA-VO gefördert und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessert, wie im Stuttgarter Fokus-Aktionsplan sowie im Leitbild zur Umsetzung der Ziele der UN-BRK beschrieben.
- Unterstützungsangebote nach § 45 a SGB XIPDF-Datei959,99 kB
- Antrag auf Anerkennung eines Angebots zur Unterstützung im Alltag - § 6 Abs. 1 UstA-VOPDF-Datei1,02 MB
- Tätigkeitsbericht - Antrag auf Anerkennung eines Angebots zur Unterstützung im Alltag - § 6 Abs. 1 UstA-VOPDF-Datei511,64 kB
- Antrag auf Anerkennung eines Angebots zur Unterstützung im Alltag § 6 Abs. 2 UstA-VOPDF-Datei934,72 kB
- Tätigkeitsbericht - Antrag auf Anerkennung eines Angebots zur Unterstützung im Alltag - § 6 Abs. 2 UstA-VOPDF-Datei491,27 kB
Generationenübergreifende Treffpunkte
Stadtteilhäuser sind generationenübergreifende Treffpunkte im Quartier, die sowohl Angebote für Familien und Kinder wie auch für ältere Menschen in Stuttgart anbieten.
Begegnungsstätte „Plus“ und Stadtteil- und Familienzentrum „Plus“ sind Treffpunkte im Quartier, die sowohl Angebote für Familien und Kinder wie auch für ältere Menschen in Stuttgart anbieten. Sie sind kleiner als Stadtteilhäuser und bieten darum nicht das komplette Angebot an.
Treffpunkte für Ältere
Begegnungsstätten für Ältere sind Treffpunkte in den Stadtbezirken, die vor allem die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben von älterer Menschen unterstützen. Durch umfangreiche Angebote wie Mittagstisch, Bildungs- und Sportkurse, gesellige Angebote und Angebote zur Unterstützung im Alltag haben Begegnungsstätten eine besondere soziale und gesundheitsfördernde Bedeutung. Der Einsamkeit und der Isolation älterer Menschen werden durch diese Angebote entgegengewirkt. In fast jedem Stuttgarter Stadtbezirk gibt es mindestens eine Begegnungsstätte für Ältere.
Treffpunkte für Familien
Stadtteil- und Familienzentren sind Treffpunkte für alle Menschen im Stadtteil mit einem besonderen Fokus auf Familien. Wer mit anderen Menschen oder Familien im Stadtteil in Kontakt kommen will, ist hier richtig. Ein offenes Café bietet Möglichkeiten für Begegnungen und eine Auszeit im Alltag. Die Angebote sind vielfältig: neben offenen Treffs gibt es unterschiedliche Angebote, zum Beispiel rund um die Themen Erziehung oder Elternschaft. Viele Zentren bieten einen günstigen Mittagstisch an. In Stadtteil- und Familienzentren kann man viel über seinen Stadtteil erfahren und sich freiwillig engagieren.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Ansprechperson Miriam Schmid zur Verfügung.
Sozialplanung für Geflüchtete
Die Sozialplanung für Geflüchtete verfolgt das Ziel, den in allen 23 Stadtbezirken Stuttgarts lebenden geflüchteten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dazu unterstützt die Stadt den Integrationsprozess bedarfsorientiert und in enger Zusammenarbeit mit Trägern und weiteren Akteuren der Flüchtlingshilfe. Die strategische Steuerung der Sozialplanung für Geflüchtete gestaltet sich über ein Gremiensystem, das verwaltungsinterne und -externe Verantwortliche beteiligt und deren Kompetenzen bündelt.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Ansprechpersonen Elif Polat und Nadja Wenger zur Verfügung.
Runder Tisch "Traumata bei Geflüchteten"
Dieses Gremium wurde 2019 von der Sozialplanung konstituiert. Dieses Gremium verfolgt die Intention, die Vernetzung und den Austausch in diesem Bereich zu verstärken. Vor allem ist der Fokus auf aktuelle Entwicklungen, Projekte und Möglichkeiten der Versorgung der Geflüchteten mit Traumata gerichtet. Vertretende von folgenden Institutionen bringen ihre Expertise und Erfahrungen in dieses Gremium ein:
Willkommensräume
Die fünf Stuttgarter Willkommensräume in Bad Cannstatt, Feuerbach, Mitte, Möhringen und Obertürkheim gibt es seit Frühjahr 2018. Sie gestalten mit ihren unterschiedlichen Profilen und Ansätzen Angebote für unterschiedliche Zielgruppen, damit Begegnung, Engagement und Integration im Quartier noch besser gelingt.
Im Rahmen des Pakts für Integration fördert die Landeshauptstadt Stuttgart (Amt für Soziales und Teilhabe, Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung) die Willkommensräume.
Sie möchten mehr über die Aktivitäten in den fünf Willkommensräumen erfahren? Einen Einblick hierzu bekommen Sie im folgenden Kurzfilm.
Veranstaltungen:
Jährlich findet die Fachtagung „Soziale Arbeit mit geflüchteten Menschen“ in Stuttgart statt. Anbei finden Sie die Dokumentation zur Fachtagung Soziale Arbeit 2019 - Sucht im Fluchtkontext.
Fachtagung Soziale Arbeit 2019 - Sucht im Fluchtkontext
Sozialplanung für Menschen mit chronisch psychischer Erkrankung
Ziel der Sozialplanung ist es, auf der Grundlage des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes Baden-Württemberg, bedarfsorientierte, wohnortnahe, flexible und personenzentrierte Hilfen vorzuhalten.
Kooperationspartner der Landeshauptstadt im Gemeindepsychiatrischen Verbund Stuttgart (GPV) sind die Gemeindepsychiatrischen Zentren (GPZ), die Menschen mit insbesondere chronisch psychischen Erkrankungen beraten, begleiten und behandeln, sowie die Gerontopsychiatrischen Beratungsdienste (GeBera). Sie unterstützen ältere Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen und deren Angehörige, damit ihnen ein selbstbestimmtes Leben im häuslichen Umfeld möglichst lang erhalten bleibt. Die Gemeindepsychiatrischen Zentren arbeiten sozialraumorientiert und sind stadtteilbezogen zuständig.
Bei Fragen, Orientierungsproblemen, Unzufriedenheit und Beschwerden, die sich bei der Inanspruchnahme von Einrichtungen und Diensten oder im Zusammenhang mit einer rechtlichen Betreuung ergeben, ist die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) Psychiatrie Stuttgart Anlaufstelle. Im Rahmen der Partizipation sind psychisch erkrankte Menschen, Angehörige, Bürgerhelfer und Mitglieder im GPV und in den dortigen Gremien.
Für weitere Fragen zur Psychiatrieplanung/Geschäftsführung Gemeindepsychiatrischer Verbund (GPV) Stuttgart steht Ihnen die Ansprechperson Pia Ehret zur Verfügung.
Für weitere Fragen zu Wohnangeboten für chronisch psychisch kranke Menschen in Stuttgart steht Ihnen die Ansprechperson Dr. Verena Munding zur Verfügung.
- Gemeindepsychatrische Zentren in StuttgartPDF-Datei245,49 kB
- Kooperationspartner Träger im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV)PDF-Datei43,03 kB
- IBB Psychiatrie Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab)
- Kontakt, Begegnung, Freizeit für Menschen mit seelischen SchwierigkeitenPDF-Datei458,39 kB
- Hilfe in suizidalen KrisenPDF-Datei492,37 kB
- Wegweiser Psychiatrie (Öffnet in einem neuen Tab)
Sozialplanung für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung
Die Sozialplanung für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung orientiert sich an den Grundsätzen des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen (UN-BRK). Es werden unter anderem auch Maßnahmen umgesetzt, die im Stuttgarter Fokus Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschrieben werden.
- Die Sozialplanung entwickelt vorhandene Angebote weiter und konzipiert neue, bedarfsgerechte Angebote, alles in enger Abstimmung mit dem Beirat Inklusion - Miteinander Füreinander.
- Wohnangebote für Menschen mit Behinderung. Ihre Ansprechperson ist Dr. Verena Munding
- Arbeit und Tagesstrukturangebote für Menschen mit Behinderung. Ihre Ansprechperson ist Nadine Wetzel
- Familienentlastende Dienste (FED) und inklusive Freizeitangebote. Ihre Ansprechperson ist Nadine Wetzel
- Inklusive Beschulung. Ihre Ansprechperson ist Claudia Eckardt
Beirat Inklusion – Miteinander Füreinander
Der Beirat Inklusion – Miteinander Füreinander ist ein Beitrag des Amts für Soziales und Teilhabe der Landeshauptstadt Stuttgart zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am politischen und öffentlichen Leben. Menschen mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung, ihre Angehörigen und die Sozialverwaltung können im Beirat Impulse geben für eine selbstbestimmte Teilhabe und die Inklusion von Menschen mit Behinderung in das Gemeinwesen.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Stuttgart steht dem Gemeinderat, seinen Ausschüssen und der Stadtverwaltung als sachverständiges Gremium zur Seite.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Ansprechperson Nadine Wetzel zur Verfügung.
Downloads und Links
- Sozialplanung für Menschen mit Behinderung leichte SprachePDF-Datei181,60 kB
- Machen wir was - Freizeitverabredung für Menschen mit und ohne Behinderung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Inklusion an der vhs stuttgart e.v. (Öffnet in einem neuen Tab)
- Flexibilisierung ambulant betreuter Wohnformen: Weiterentwicklung des Wohntrainings - Gemeinderatsdrucksache 168/2017PDF-Datei201,18 kB
- Entwicklung der Angebote für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung in den Bereichen Wohnen und Tagesstruktur (Erhebung 31.12.2021)PDF-Datei2,19 MB
- Namensliste und Aufgabenfelder - Beirat Inklusion 2018 - 2022PDF-Datei249,36 kB
Sozialplanung für Menschen mit Suchtproblematiken
Die Suchthilfeplanung hat das Ziel, differenzierte Angebote der sozialen Infrastruktur und kommunaler Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Einwohner mit Suchtproblematiken zu entwickeln und umzusetzen. Die Umsetzung entwickelter Angebote erfolgt gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern wie etwa den Trägern der ambulanten Suchthilfe, der Wohnungsnotfallhilfe und der Sozialpsychiatrie.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Ansprechperson Niels Graf zur Verfügung.
Sozialplanung für Menschen in Wohnungsnot
Die Sozialplanung beobachtet die Entwicklung des Bedarfes von Menschen in Wohnungsnot und Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Zusammen mit anderen Akteuren der Wohnungsnotfallhilfe entwickelt sie Maßnahmen und Projekte, damit in einer Notlage gezielte Hilfe zur Verfügung steht.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Ansprechperson Mary John zur Verfügung.
Veranstaltungen
Kommunale Pflegekonferenz
Die Kommunale Pflegekonferenz dient als Instrument der Sozialplanung dazu, die pflegerische Infrastruktur der Landeshauptstadt Stuttgart weiterzuentwickeln. Zentral hierbei ist der Austausch und die Vernetzung der Beteiligten und Institutionen.
Dem Förderaufruf „Kommunale Pflegekonferenz BW – Netzwerke für Menschen“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg folgend wurde die Kommunale Pflegekonferenz der Landeshauptstadt Stuttgart initiiert. Die Grundlage bildet § 4 des Landespflegestrukturgesetzes Baden-Württemberg (LPSG).
Ziel der Pflegekonferenz ist, die Kooperation und Vernetzung der im Pflegebereich Tätigen, der Pflegekassen und sonstigen Kostenträgern sowie Medizinischen Dienste und Betroffenen zu gewährleisten und zu fördern. Gemeinsam soll die pflegerische Versorgung der Stuttgarter Bevölkerung weiterentwickelt werden.
Die Kommunale Pflegekonferenz widmet sich beispielsweise der Schaffung notwendiger kommunaler Pflege- und Unterstützungsstrukturen, der Entwicklung von altersgerechten Quartiersstrukturen, insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen und der Koordinierung von Leistungsangeboten.
Die Kommunale Pflegekonferenz der Landeshauptstadt hat eine Projektlaufzeit von 18 Monaten (01.03.2021 - 31.08.2022).
Für weitere Fragen steht Ihnen die Ansprechperson Lisa Killgus zur Verfügung.
Weitere Themen
Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung
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