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Landeshauptstadt Stuttgart

Soziales

Sozialplanung

Die Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung gestaltet in Kooperation mit der Wohlfahrtspflege Stuttgart und der Selbsthilfe bedarfsgerechte, passgenaue und finanzierbare Angebote.

Die Sozialplanung entwickelt die soziale Infrastruktur für die Zielgruppen des Amts für Soziales und Teilhabe. (Symbolbild)

Sozialplanung ist eine Pflichtaufgabe jeder Kommune. Soziale Dienste und Einrichtungen sollen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Diese Grundlagen sind aus dem Sozialstaatsprinzip ableitbar (§ 1 SGB I). In Planungsprozessen wird die jeweilige Besonderheit eines konkreten Stadtteils oder Stadtbezirks (unter anderem Quartiersbezug) berücksichtigt.

Die sozialen Angebote werden mit Beteiligung der Zielgruppen und in enger Kooperation mit den Trägern der Wohlfahrtspflege (Subsidiaritätsprinzip), Kirchen oder den Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Stuttgart fachlich gestaltet.

Hier finden Sie die  Ansprechpartner der Liga der Wohlfahrtspflege (Öffnet in einem neuen Tab) in Stuttgart.

Was macht die Sozialplanung?

Die Entwicklung der sozialen Infrastruktur für Menschen, die Transferleistungen empfangen und/oder soziale Unterstützungsangebote benötigen, ist ein Handlungsfeld der Sozialplanung. Zu den Gruppen, die besonders Unterstützung benötigen, gehören vor allem

  • ältere und pflegebedürftige Menschen sowie
  • Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung
  • Menschen mit chronisch psychischer Erkrankung
  • Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (Wohnungsnotfallhilfe)
  • Menschen mit Suchtproblematiken
  • Menschen mit Fluchterfahrung

Außerdem werden zielgruppen- und generationenübergreifende Begegnungsmöglichkeiten gestaltet und die Selbsthilfe unterstützt. Die Sozialplanung bringt sich aktiv in Stadtentwicklungsprozesse ein, um die soziale Infrastruktur und Begegnungsmöglichkeiten umzusetzen und Wohnraum für Menschen mit Unterstützungsbedarf oder geringen materiellen Ressourcen anzumelden.

Aufgabenspektrum

Hauptaufgabe der Sozialplanung ist es, Fachkräfte der kommunalen Sozialverwaltung, der freien Träger der Wohlfahrtspflege sowie die Kommunalpolitik bei ihren wesentlichen Entscheidungen zu unterstützen.

Amt für Soziales und Teilhabe

Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung

Symbolbild Organisations-Kontakt

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