Ruftaxi
Ab 20 Uhr können Fahrgäste in Stadtbahnen und Stadtbussen ein Taxi bestellen, das sie an einer Haltestelle abholt. Dafür muss der Taxiwunsch gleich nach dem Einstiegen beim Fahrpersonal angemeldet werden, mit gewünschter Zielhaltestelle und dem Namen. In der Stadtbahn geht das über die Sprechstelle (Fahrerruf) im Türbereich. Die Bereitstellung des Taxis wird von der Taxi-Zentrale geregelt. Für die Fahrt gilt der übliche Taxitarif.
Frauen-Nacht-Taxi
Bereits seit 20 Jahren bietet die SSB AG das Frauen-Nacht-Taxi für alleinreisende Frauen an. Das Angebot wurde gleich zu Beginn sehr gut angenommen, sodass es bis heute Bestand hat. Für jede Fahrt mit dem Frauen-Nacht-Taxi übernimmt die SSB einen Anteil von fünf Euro, das heißt der zu bezahlende Taxitarif wird um diesen Betrag verringert. Dafür muss der Taxiwunsch wie für das Ruftaxi gleich nach dem Einstieg beim Fahrpersonal angemeldet werden, mit gewünschter Zielhaltestelle und dem Namen. Wichtig ist, dass ausdrücklich ein Frauen-Nacht-Taxi bestellt wird.
Rollitaxi
Für Menschen, die einen Rollstuhl nutzen und diesen bei einer Autofahrt nicht verlassen können, ist es bisher kaum möglich, spontan mobil zu sein. Fahrten mit einem Sonderfahrdienst müssen frühzeitig gebucht werden, Voranmeldungen von mehreren Tagen sowie Fahrtzeiten ausschließlich werktags und tagsüber sind die Regel. Mit dem Rollitaxi leistet das Taxigewerbe nun einen wichtigen Beitrag zur Inklusion.
Bei einem Rollitaxi handelt es sich um ein Fahrzeug, das für die Aufnahme eines besetzten Rollstuhls geeignet ist und zusätzlich vier weitere Fahrgäste befördern kann. Eine Rampe ermöglicht das Hineinfahren mit dem Rollstuhl. Es sind Sicherheits- und Gurtsysteme verbaut und im Innenraum ist genügend Platz. Mit dem Rollitaxi bietet das Taxigewerbe, gefördert durch ein städtisches Förderprogramm, eine zusätzliche Dienstleistung für jene betroffenen Menschen an, die gerne spontan mobil sind. Nach dem Transport des Rollstuhlnutzers kann das Taxi wieder zu einem Großraumtaxi umgebaut werden.
Für die Nutzung des Rollitaxis gilt der reguläre Taxi-Tarif. Stuttgarterinnen und Stuttgarter, die einen Anspruch auf Fahrgutscheine für schwerstgehbehinderte Menschen haben, können diese für ihre Fahrt einsetzen. Das Angebot gilt für das Stuttgarter Stadtgebiet und für die angrenzenden Landkreise. Fahrten in das Umland können bei der Taxi-Auto-Zentrale angefragt werden.
Das Förderprogramm Rollitaxi steht allen Taxiunternehmern mit Betriebssitz in Stuttgart und einer gültigen Genehmigung für den Verkehr mit Taxen offen.
Sie wollen ein Rollitaxi bestellen?
Die Rollitaxis können über die Taxi-Auto-Zentrale sowie unter der folgenden Nummer bestellt werden.