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Landeshauptstadt Stuttgart

Elektromobilität

Mit dem E‐Roller durch die City

Ökologisch, flexibel und bezahlbar: Unter dem Namen „stella‐sharing“ bieten die Stadtwerke Stuttgart das E‐Roller‐Sharing für die Landeshauptstadt an. Die roten Roller fahren emissionsfrei mit 100 Prozent Ökostrom, sind nahezu lautlos und können zu jeder Tageszeit ausgeliehen werden.

So kommt Urlaubfeeling auf: La dolce vita auf dem E‐Roller in Stuttgart.

Im Stuttgart Stadtgebiet steht eine Vielzahl der E‐Roller zur Verfügung. Die ehemals blauen Roller im Retro‐Design wurden durch neue, rote Modelle ersetzt. Zum  Mietgebiet (Öffnet in einem neuen Tab) gehören unter anderem die Innenstadtbezirke, Feuerbach, Zuffenhausen, Teile von Bad Cannstatt und Wangen.

Reichweite und Geschwindigkeit

Jeder stella‐E‐Roller ist mit zwei Helmen und Hygienehauben ausgestattet, um spontane Fahrten zu ermöglichen. Das Angebot kann ab 18 Jahren mit dem regulären Motorrad‐ oder Autoführerschein genutzt werden.

Die E‐Roller haben einen Motor mit zwei Kilowatt und fahren maximal 45 Kilometer pro Stunde. Die Reichweite mit einer Akkuladung beträgt 100 Kilometer. Um das Aufladen der Akkus und die Wartung der Fahrzeuge kümmern sich die Stadtwerke Stuttgart.

Fahrtkosten

Die Fahrt mit einem stella E‐Roller kostet einmalig 0,99 Cent pro Freischaltung und 33 Cent pro Minute, die Tagespauschale beträgt 35 Euro. Zudem gibt es Minutenpakete mit Mengenrabatt. Die Registrierung ist kostenlos. Eine monatliche Grundgebühr gibt es nicht. Direkt nach jeder stella‐Fahrt erhält der Nutzer eine Fahrtübersicht per Mail. Weitere Informationen zu den Preisen der E‐Roller gibt es bei  stella‐sharing (Öffnet in einem neuen Tab).

Über folgende Kanäle können Fragen, Anregungen und Beschwerden direkt an den Anbieter gerichtet werden: 

Parken

Nach Beenden der Miete kann der Roller am besten auf einem ausgewiesenen Motorrad‐ oder Motorrollerparkplatz oder einem öffentlichen Parkplatz im Mietgebiet von stella‐sharing geparkt werden. Seit 2025 ist das kostenlose Parken von stella‐Rollern im Straßenraum möglich. Dies gilt nicht in Parkhäusern oder gebührenpflichtigen Parkplätzen. Die Regelung gilt zunächst bis Ende 2026.

Auch beim Parken gilt weiterhin die Straßenverkehrs‐Ordnung (StVO). Für stella‐E‐Mopeds gilt auf allen Geh‐, Rad‐ und Fußwegen ein absolutes Fahr‐ und Parkverbot. Achten Sie bitte darauf, einen Roller immer so zu parken, dass keine anderen Personen durch das Fahrzeug behindert oder gefährdet werden.

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Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadtwerke Stuttgart
  • Kaarina Bauer, Stadt Stuttgart
  • Stadtwerke Stuttgart
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