Fahrräder und E‐Tretroller können in den Stadtbahnen, den S‐Bahnen und Zügen des Nahverkehrs grundsätzlich kostenlos mitfahren. Sonderreglungen gibt es allerdings im Berufsverkehr.
In S‐Bahnen und Nahverkehrs‐Zügen gelten folgende Regelungen:
- Kostenlos fährt das Fahrrad mit von Montag bis Freitag vor 6 Uhr und nach 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.
- Montag bis Freitag zwischen 6 und 9 Uhr muss für das Fahrrad ein Kinderticket für die entsprechenden Zonen gelöst werden.
Bei der Fahrradmitnahme in Stadtbahnen gilt:
- Montag bis Freitag von 6 bis 8.30 Uhr und zwischen 16 und 18.30 Uhr ist in der Stadtbahn keine Mitnahme von Rädern möglich.
- Außerhalb dieser Zeiten sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen können Fahrräder kostenlos mitgenommen werden.
- Die kostenlose Fahrradmitnahme auf dem Vorstellwagen der Zahnradbahn ist nur bergauf von Marienplatz bis Degerloch möglich.
Zusammengeklappte Fahrräder und E‐Tretroller gelten im Sinne der VVS‐Beförderungsbedingungen als Sache und können grundsätzlich zu jeder Zeit kostenlos mitgenommen werden.
Alle weiteren Informationen zu diesem Thema: www.vvs.de/fahrradmitnahme (Öffnet in einem neuen Tab)