Fahrräder und E‐Tretroller können in den Stadtbahnen, den S‐Bahnen und Zügen des Nahverkehrs grundsätzlich kostenlos mitfahren. Sonderreglungen gibt es allerdings im Berufsverkehr.
In S‐Bahnen und Nahverkehrs‐Zügen gelten folgende Regelungen:
- Kostenlos fährt das Fahrrad mit von Montag bis Freitag vor 6 Uhr und nach 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.
- Montag bis Freitag zwischen 6 und 9 Uhr muss für das Fahrrad ein Kinderticket für die entsprechenden Zonen gelöst werden.
Bei der Fahrradmitnahme in Stadtbahnen gilt:
- Montag bis Freitag von 6 bis 8.30 Uhr und zwischen 16 und 18.30 Uhr ist in der Stadtbahn keine Mitnahme von Rädern möglich.
- Außerhalb dieser Zeiten sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen können Fahrräder kostenlos mitgenommen werden.
- Die kostenlose Fahrradmitnahme auf dem Vorstellwagen der Zahnradbahn ist nur bergauf von Marienplatz bis Degerloch möglich.
Zusammengeklappte Fahrräder und E-Tretroller gelten im Sinne der VVS-Beförderungsbedingungen als Sache und können grundsätzlich zu jeder Zeit kostenlos mitgenommen werden.
Alle weiteren Informationen zu diesem Thema: www.vvs.de/fahrradmitnahme (Öffnet in einem neuen Tab)