Herstellung oder Änderung einer Gehwegüberfahrt
Möchten Sie zum Beispiel für die Erschließung Ihrer neuen Garage oder Ihres neuen Stellplatzes einen bestehenden Gehweg ändern oder den Randstein absenken lassen?
Hat sich die Verkehrsbelastung der Überfahrt erhöht oder wird Ihre Einfahrt nicht mehr benötigt und kann rückgebaut werden?
Nach §2 der Satzung über die Unterhaltung der Gehwege in Stuttgart hat der Eigentümer/die Eigentümerin des an die Überfahrt grenzenden Grundstücks die Kosten aller Arbeiten, die zur Herstellung und Unterhaltung der Überfahrt notwendig sind, zu tragen.
Mithilfe des Vordrucks, den es unter hier zum Herunterladen gibt, können Sie dem Tiefbauamt Ihren Änderungswunsch mitteilen. Oder kommunizieren Sie online direkt mit uns über das Serviceportal Baden-Württemberg.
Online-Service
Nutzen Sie die Online-Anwendung, um die Herstellung oder Änderung einer Gehwegüberfahrt zu beantragen.
Instandsetzung einer nicht mehr verkehrssicheren Gehwegüberfahrt
Ist Ihre bestehende Gehwegüberfahrt nicht mehr verkehrssicher und muss daher instand gesetzt werden?
Plant das Tiefbauamt den an Ihre Überfahrt angrenzenden Gehweg ebenfalls zu erneuern, so kann Ihre Gehwegüberfahrt im Zuge dieser Gehwegunterhaltungsarbeiten zu einem Pauschalpreis instand gesetzt werden.
Ist der angrenzende Gehweg für das Tiefbauamt nicht erneuerungsbedürftig, sollten Sie zur Instandsetzung der Gehwegüberfahrt und in Absprache mit dem Tiefbauamt ein für die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum geeignetes Tiefbauunternehmen beauftragen.
Weitere Informationen
Kontakt
Bauabteilungen
Bauabteilungen
Anschrift & Erreichbarkeit
Anfahrt
Anschrift
Hohe Straße 25
70176 Stuttgart
Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Olgastraße 103
70180 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Telefon
0711 21693238Anfahrt
Anschrift
Olgastraße 103
70180 Stuttgart