Zustimmungs- und Genehmigungsverfahren
Alle Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum im Stadtgebiet Stuttgart bedürfen einer Zustimmung des Tiefbauamts als Straßenbaulastträger (wegerechtliche Sondernutzungserlaubnis), welche Bestandteil der schriftlichen verkehrsrechtlichen Anordnung durch das Amt für öffentliche Ordnung als Straßenverkehrsbehörde wird.
Die Beantragung der wegerechtlichen Sondernutzungserlaubnis und die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung/ Ausnahmegenehmigung erfolgt mit einem Verfahrensgang.