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Landeshauptstadt Stuttgart

Aufgrabungen

Baugrubenumschließung im öffentlichen Straßenraum

Wird öffentliche Fläche für einen Verbau oder eine Baugrube in Anspruch genommen, ist eine Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Bauherrn beziehungsweise Leitungsträger erforderlich. Auf dieser Seite haben wir Ihnen den Ablauf zusammengefasst.

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