1. Antrag Baugrubenumschließung
Der Bauherr stellt einen (formlosen) Antrag über die Herstellung einer Baugrubenumschließung (mit oder ohne Verankerung) mit nachfolgend genannten Anlagen an den zuständigen Baubezirk.
- Lageplan mit Verbau M.: 1:500, 2-fach
- Verbauplan Grundriss M.: 1:100/50, 2-fach
- Verbauplan Schnitt M.: 1:100/50, 2-fach
- Ankerliste mit Auflistung und Anzahl
Folgende Eintragungen sind in den Verbauplänen vorzunehmen:
Grenzen, Grundwasserspiegel, Masten, Schaltkästen, Leitungen (z.B. Abwasserkanal, Gas- und Wasserleitungen, Strom-, Licht, Signalanlagen- und Fernmeldekabel) mit Maßangaben.
Die vorhandenen Leitungen sollen mit Angabe der Lage und Höhe in die einzureichenden Umlaufpläne eingetragen werden. Dazu ist vorab ein Leitungsumlauf erforderlich.
2. Leitungsumlauf
Der Leitungsumlauf an die betroffenen Leitungsträger oder Ämter soll durch den Bauherrn durchgeführt werden. Die Stellungnahmen sind dem Tiefbauamt zu übergeben. Nach Eingang der oben genannten Unterlagen wird im Tiefbauamt der interne Leitungsumlauf gestartet. Haben alle betroffenen Stellen zur geplanten Baugrubenumschließung Stellung genommen, wird der Leitungsumlauf Hauptbestandteil der Vereinbarung für die Herstellung einer Baugrubenumschließung zwischen dem Bauherrn und dem Tiefbauamt.
3. Straßenplatzbenutzung mit/ohne Aufgrabung
Für den Bereich des öffentlichen Straßenraums, der für den Arbeitsraum benötigt oder eine Aufgrabung durchgeführt wird, ist außerdem ein Antrag auf Straßenplatzbenutzung (Öffnet in einem neuen Tab) zu stellen.
4. Hinweise und Bedingungen für die Herstellung einer Baugrubenumschließung
Der Vereinbarung als Anlage beigelegt werden die Hinweise und Bedingungen für die Herstellung einer Baugrubenumschließung (mit/ohne Verankerung) des Tiefbauamts der Landeshauptstadt.
5. Abschluss einer Vereinbarung
Mit den Verbauarbeiten auf öffentlichem Grund darf erst nach Abschluss der Vereinbarung begonnen werden.
6. Gebühren
- Folgende Gebühren fallen an:
Baugrubenumschließung und Bohrpfähle, die unterirdisch im Straßenraum verbleiben, je m² Straßenfläche einmalig 88 Euro pro m² - Injektionsanker, je Anker bzw. Bodennagel einmalig 88 Euro pro Stück
- Verwaltungskostenpauschale für die Bearbeitung im Tiefbauamt zwischen 430 und 1.118 Euro je nach Größe der Baugrubenumschließung.
- Untersuchung und Beweissicherung der Entwässerungskanäle vor Baubeginn und nach Baufertigung je nach Aufwand, mindestens 300 Euro.
- Straßenplatzbenutzung je angefallenem m² in Anspruch genommene Straßenfläche zwischen 0,10 und 0,17 Euro pro Tag (je nach Lage bzw. Verkehrsbedeutung)
- Wiederherstellung des Arbeitsraums sowie der Gehweg-/Fahrbahnfläche (nach Aufwand)
Darüber hinaus können noch Gebühren anderer Ämter anfallen, z.B. für die verkehrsrechtliche Ausnahmengenehmigung.
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