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Landeshauptstadt Stuttgart

Abfall‐Arten

Elektro‐Altgeräte

Ausgediente Elektro‐ oder Elektronik‐Altgeräte, dürfen nach dem Gesetz nicht zusammen mit dem Restabfall entsorgt werden. Bis auf wenige Ausnahmen werden alle Altgeräte von Wertstoffhöfen angenommen.

Oft werden Elektro‐Altgeräte landläufig als Elektroschrott bezeichnet, obwohl sich in vielen Geräten wertvolle Rohstoffe wie Edelmetalle befinden. Diese können nur durch eine getrennte Erfassung der Wiederverwertung zugeführt werden. Außerdem erhalten viele Elektro‐Altgeräte auch Schadstoffe wie Schwermetalle, Kühl‐ oder Flammschutzmittel. Mit einer sicheren und getrennten Entsorgung helfen Sie mit, Gesundheit und Umwelt zu schützen.

Hinweise bei der Abgabe von Elektro‐Altgeräten

  • Alle zugänglichen Batterien und Akkus müssen entfernt werden.
  • Für das Löschen von Daten sind Sie selbst verantwortlich.
  • Verunreinigte Geräte (z.B. durch Speisereste) werden nicht angenommen.
  • Leuchtmittel aus Lampen müssen entfernt werden.

Kostenlose Abgabe für private Anlieferer

Abgabemöglichkeiten für gewerbliche Anlieferer


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Sie haben Fragen zur richtigen Entsorgung eines ganz bestimmten Gegenstandes? Alle Infos dazu finden Sie im Abfall‐ABC.

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  • Getty Images/Imgorthand
  • Wertstoffmobil der AWS | Foto: AWS
  • Zwei Mitarbeiter der Stadtentwässerung inszipieren die Kanalisation | www.michaelfuchs‐fotografie.de / SES