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Landeshauptstadt Stuttgart

Elektromobilität

Förderprogramm für E-Bikes

Damit der Anteil an Elektrofahrzeugen in Stuttgart steigt, bietet die Stadt verschiedene Förderprogramme an. Dadurch soll das Umsteigen auf Elektromobilität für die Bürgerinnen und Bürger attraktiver und eine echte Alternative werden. So auch mit der „E-Zweirad Umweltprämie“.

Das Förderprogramm E-Zweirad Umweltprämie wurde zum 28. Februar 2022 beendet. Alle bis dahin eingegangenen Anträge werden noch bearbeitet. Eine weitere Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Förderprogramm „E-Zweirad Umweltprämie“.

In Stuttgart sollen künftig noch mehr Menschen mit E-Bikes unterwegs sein. Dazu fördert die Landeshauptstadt mit der „E-Zweirad Umweltprämie“ den Kauf oder das Leasing von E-Zweirädern bzw. E-Bikes, wenn gleichzeitig ein motorisierter Zweitakter außer Betrieb genommen wird. E-Zweiräder sind Zweiräder, die mit einem elektromotorischen (Hilfs-) Antrieb (Motor) ausgestattet sind. Dazu zählen zum Beispiel Pedelecs, S-Pedelecs oder E-Roller.

Der Gemeinderat hat Anfang März 2019 einstimmig ein entsprechendes Förderprogramm beschlossen. Für die Förderung stehen einmalig 40.000 Euro bereit.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Wer beabsichtigt, ein auf sich zugelassenes / versichertes Zweitakter‐Zweirad endgültig außer Betrieb (Verkehr) zu nehmen, kann für ein E-Zweirad (E-Bike oder E-Roller) einen Zuschuss beantragen: für ein E-Bike 300 Euro bzw. 600 Euro für einen E-Roller
  • Hauptwohnsitz oder Firmensitz in der Landeshauptstadt Stuttgart
  • Sie verpflichten sich, das geförderte E‐Zweirad drei Jahre selbst zu nutzen
  • Einwilligung zum Anbringen eines Aktionslogos auf dem geförderten E-Zweirad
  • Versicherungsnachweis des zu verwertenden Zweitaktfahrzeugs seit 2017
Gefördert werden nur E‐Zweiräder, die vor Erteilung der Förderzusage noch nicht beschafft worden sind bzw. werden. Als Beschaffung gilt, wenn dafür ein entsprechender Kauf‐ oder Leasingvertrag abgeschlossen wurde.

Wie können Sie sich bewerben?

Bitte übersenden Sie den Förderantrag einfach per  Mail oder Fax (+49 711 216-60755) zusammen mit allen nachstehenden Anlagen in einem PDF-Dokument mit maximal fünf MB. PDF-Dokumente können Sie mithilfe einer kostenlosen Software, zum Beispiel PDF-Creator, erstellen und zusammenfügen.

  • Ausgefüllter Förderantrag: Antragsformular E-Zweirad Umweltprämie (PDF online ausfüllbar)
  • Geeigneter Nachweis über den ersten Wohnsitz (beispielsweise Kopie des Personalausweises, Vorder- und Rückseite) beziehungsweise Firmen-/Organisationssitz in der Landeshauptstadt Stuttgart (Gewerbeanmeldung, Auszug aus dem Vereinsregister)
  • Versicherungsnachweis des zu verwertenden Zweitaktfahrzeugs seit 2017
  • Kopie der Papiere des zu verwertenden Zweitakters
  • Konkretes Angebot über das zur Förderung angemeldete E-Zweirad

Mit der Förderung von E-Zweirädern möchte die Landeshauptstadt Stuttgart eine Reduzierung von Schadstoffen und Lärm erreichen. Zweitakter produzieren je nach Substanz und Fahrzeugtyp 20 bis 200 Mal höhere Schadstoffe aus als Autos. Ähnliches gilt für die Lärmbelastung. Zudem liegen die aktuell gültigen gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffoxide und Kohlenstoffmonoxid mehr als sieben Mal höher als bei einem Pkw.

Diese Maßnahme ist Teil des  Aktionsplanes „Nachhaltig mobil“.

Stabsstelle zentrale Aufgaben und Sonderaufgaben

Ralf Maier-Geißer

Leiter Stabsstelle zentrale Aufgaben und Sonderaufgaben

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Bildnachweise

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  • Thomas Niedermüller, Stadt Stuttgart
  • Stadtwerke Stuttgart
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