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Landeshauptstadt Stuttgart

Datenschutz

Jugendamt: Datenschutzinformationen

Das Jugendamt informiert Sie gemäß der EU‐Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Verantwortliche im Sinne der DSGVO

Landeshauptstadt Stuttgart
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
E‐Mail:  infostuttgartde

Die konkreten Angaben zu den verantwortlichen für das Online‐Angebot finden Sie im  Impressum.

Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Stuttgart

Unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

 Abteilung Datenschutz und Informationssicherheit

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, die die Landeshauptstadt Stuttgart nicht betreffen, können Sie sich gerne an den  Landesbeauftragten für Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab) wenden. Das ist Ihr zentraler Ansprechpartner des Landes Baden‐Württemberg für Datenschutz. Dort können Sie auch eine Beschwerde einreichen.

Diese Informationen dienen der Transparenz, wie das Jugendamt Stuttgart mit personenbezogenen Daten umgeht. Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen.

Die jeweiligen Datenschutzinformationen zu den Leistungen des Jugendamtes finden Sie auf den folgenden Seiten:

Ihnen stehen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).
  • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Referat Jugend und Bildung

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