Sorgerecht: Gemeinsame elterliche Sorge
Falls die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, hat die Mutter die elterliche Sorge kraft Gesetzes allein. Allerdings können Eltern mittels einer Sorgeerklärung festlegen, dass sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben möchten. Diese Sorgeerklärungen können schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden, müssen aber beurkundet werden.
Die Vaterschaft muss festgestellt sein
Es ist nicht erforderlich, dass die Eltern zusammenleben. Aber die Vaterschaft muss festgestellt sein, sprich: der Vater muss die Vaterschaft zum Kind anerkennen.
Beratungsangebote
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Sorgerecht haben, können Sie sich beim Jugendamt Stuttgart dazu beraten lassen:
- Lassen Sie sich vor der Abgabe einer Sorgeerklärung beraten
- Sie werden im Vorfeld über die Folgen einer solchen Erklärung belehrt
- Das Jugendamt beurkundet Sorgeerklärungen kostenlos
Beratungstermine zum gemeinsamen Sorgerecht können Sie telefonisch vereinbaren unter 0711 216-55806 oder Sie wenden sich direkt an die zuständige Ansprechpartner:
Beurkundungstermine können Sie ebenfalls telefonisch vereinbaren. Sofern Ihr Kind noch nicht geboren ist und für die Beurkundung kein Dolmetscher erforderlich ist, können Sie auch hier direkt mit Ihrer zuständigen Ansprechperson Kontakt aufnehmen:
In allen anderen Fällen vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Beurkundung unter 0711 216 - 55 807. Die Sprechzeiten sind Montag, Dienstag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 10:30 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 14 Uhr bis 15:30 Uhr. Wegen der hohen Nachfrage kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Bitte vereinbaren Sie deshalb rechtzeitig einen Termin.