Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Informationen der Ausländerbehörde

Fragen zum Aufenthaltstitel

Die Einreise und der Aufenthalt in Deutschland werden im Wesentlichen durch das Aufenthaltsgesetz geregelt. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen – von der Aufenthaltserlaubnis über die Bearbeitung von Anträgen bis zur Hilfe in Notfällen.

Häufig gestellte Fragen

Die Ausländerbehörde in Stuttgart erteilt und verlängert auf Antrag die Aufenthaltserlaubnis. Bevor Sie uns eine Nachricht schreiben oder anrufen, prüfen Sie bitte, ob Ihre Frage hier bereits beantwortet wird. Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen zu den Dienstleistungen der Ausländerbehörde. (Stand: April 2025)

Besitz eines Aufenthaltstitels

Zulassung zum Arbeitsmarkt

Fachkräfteeinwanderung

Aufenthaltsgestattung

Duldung

Reisedokumente

Service‐Telefon: Bei Fragen erreichen Sie unser Service‐Telefon unter  0711 216 – 91857, Montag bis Freitag von 10.00 – 13.00 Uhr. Bevor Sie uns schreiben oder anrufen, prüfen Sie bitte, ob Ihre Frage hier bereits beantwortet wird.  

 Terminvereinbarung: (Öffnet in einem neuen Tab) Spezielle ausländerrechtliche Anliegen können Sie beim Serviepoint der Ausländerbehörde erledigen. Für diese können Sie  online einen Termin buchen (Öffnet in einem neuen Tab). Sollte das Kontingent an Online‐Terminen ausgeschöpft sein, bitten wir Sie, es zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen.

Wenn Ihr Aufenthaltstitel oder Ihre Fiktionsbescheinigung  bereits abgelaufen ist oder in den nächsten sieben Tagen abläuft, können Sie hier online einen  Notfall‐Termin beantragen (Öffnet in einem neuen Tab).

Anträge: Wir müssen derzeit eine sehr hohe Anzahl von beantragten elektronischen Aufenthaltstiteln bearbeiten. Daher kann sich die Aushändigung oder Übersendung per Post, um bis zu drei Monate nach persönlicher Vorsprache verzögern. Wir bitten um Ihre Geduld.

Amt für öffentliche Ordnung

Ausländer‐ und Staatsangehörigkeitsrecht

Symbolbild Organisations-Kontakt

Erläuterungen und Hinweise