Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG beantragen

Mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG sollen Personen, die am 31.10.2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, ein 18-monatiges Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, um in dieser Zeit die weiteren Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach § 25a (Aufenthaltsgewährung für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige) oder § 25b AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration) zu erfüllen.

Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel aus dem Chancen-Aufenthaltsrecht in einen anderen Aufenthaltstitel als § 25a oder § 25b AufenthG nicht möglich ist. Sie müssen also in jedem Fall spätestens nach 18 Monaten die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG erfüllen.

Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach §104c AufenthG ändert zunächst nichts an Ihrem aufenthaltsrechtlichen Status und Ihrer Duldung.

Amt für öffentliche Ordnung

Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

Symbolbild Organisations-Kontakt

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise