Termine per Kontaktformular und Telefon vereinbaren
Besuche bei der Ausländerbehörde in der Eberhardstraße 39 sind nur noch mit Terminbestätigung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt in der Regel per Kontaktformular (Öffnet in einem neuen Tab) oder Telefon. Das für Sie zuständige Team ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Aufgrund der personellen Kapazitäten kann es länger dauern, bis wir Ihnen einen Termin anbieten können. Bitte haben Sie daher Geduld und warten Sie auf die Rückmeldung der Ausländerbehörde.
Kontaktformular der Ausländerbehörde
Buchstabenteam 1 (A‐E):
Buchstabenteam 2 (F‐M):
Buchstabenteam 3 (N‐Z):
Team Fachkräfte und Migration 1 (A‐K):
Team Fachkräfte und Migration 2 (L‐Z):
Flüchtlinge A – I:
Flüchtlinge J – Z:
Einbürgerung
Hinweis: Aus Gründen des Spamschutzes wird die E‐Mail‐Adresse, die Sie herauskopieren, verschlüsselt dargestellt. Wenn Sie eine E‐Mail‐Adresse in der Form staatsangehoerigkeitsrecht⚹stuttgart◦de sehen, gehen Sie wie folgt vor: Ersetzen Sie das Symbol ⚹ durch @ und das das Symbol ◦ durch einen Punkt (.)
Termine online buchen
Für einige Dienstleistungen der Ausländerbehörde können Sie online einen Termin buchen.
Servicepoint der Ausländerbehörde
Spezielle ausländerrechtliche Anliegen können Sie beim Servicepoint der Ausländerbehörde erledigen. Für diese können Sie online einen Termin buchen. Freie Termine werden für die nächsten zwei Wochen und im Rahmen der täglichen personellen Kapazitäten angezeigt.
Mit folgenden Anliegen können Sie zum Servicepoint kommen:
- Übertragung eines bestehenden Aufenthaltstitels auf einen neuen Nationalpass (sogenannte “Überträge“)
- Abgabe von Verpflichtungserklärungen
- Abgabe von Passverlustanzeigen sowie Verlustanzeigen aufenthaltsrechtlicher Dokumente
- Prüfung und Ausstellung sogenannter „Nichterlöschensbescheinigungen“ nach § 51 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes
Sollte das Kontingent an Online‐Terminen ausgeschöpft sein, bitten wir Sie, es zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen. Termine können jederzeit geändert, storniert oder verschoben werden, so dass diese wieder zur Verfügung stehen. Sofern personell möglich werden zusätzlich für die Übertragung eines bestehenden Aufenthaltstitels täglich gegen 8 Uhr neue Online‐Termine, lediglich donnerstags erst gegen 9 Uhr freigeschaltet.
Hinweis zur Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum: Die Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum können Sie auch direkt in jedem Bürgerbüro – ohne Termin – erhalten.
Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Aufenthaltstitel, die vor dem 17.02.2025 beantragt wurden:
Sobald Sie den PIN‐Brief von der Bundesdruckerei erhalten, können Sie online einen Termin buchen, um Ihren Aufenthaltstitel abzuholen
Aufenthaltstitel, die seit dem 17.02.2025 beantragt wurden:
Sobald Sie eine E‐Mail‐Benachrichtigung erhalten haben, dass Ihr eAT bei der Ausländerbehörde eingetroffen ist, können Sie online einen Termin zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels buchen.
Sollten Sie keine Email‐Adresse angegeben haben, können Sie frühestens 6 Wochen nach Beantragung einen Termin zur Abholung Ihres eAT buchen.
Notfall‐Termin
Ihr Aufenthaltstitel oder Ihre Fiktionsbescheinigung ist bereits abgelaufen oder endet in den nächsten sieben Tagen? Nur dann können Sie online einen Notfall‐Termin (Öffnet in einem neuen Tab) beantragen.