Grundsicherung für Arbeitssuchende
Für das Arbeitslosengeld II nach dem SGB II ist das Jobcenter Stuttgart zuständig. Den Antrag stellen können seit 1. Juni 2022:
- Erwerbsfähige Personen unter 65 Jahren und ihre Familienmitglieder, mit einer Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltsgenehmigung
Sozialhilfe
Für das Sozialgeld nach SGB XII und AsylbLG ist das Amt für Soziales und Teilhabe zuständig. Den Antrag stellen können:
· Personen über 65 Jahre und erwerbsunfähige Personen (SGB XII)
· Personen, bei denen noch keine Aufenthaltsgenehmigung oder Fiktionsbescheinigung vorliegt (AsylbLG).