Die Stadt Stuttgart betreibt seit mehreren Jahren aktiv den Prozess zur Förderung inklusiver Arbeitsplätze. Das bedeutet, wir wollen mehr Menschen auf sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze unserer Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben vermitteln. Dort, wo uns das bereits gelungen ist, haben wir 2022 mit Unterstützung von externen Partnern eine Evaluation durchgeführt. Das Ziel dabei: Faktoren für das Gelingen von inklusiven Arbeitsplätzen herauszuarbeiten.
Werfen Sie einen Blick in den Leitfaden der Stadt Stuttgart, der die Ergebnisse der Evaluation zusammenfasst und wertvolle Tipps für die Praxis gibt. Unten sind die Ergebnisse auch in Leichter Sprache zum Heunterladen und oben als Video verfügbar.
Was wünschen sich Menschen mit Behinderung in Stuttgart? Wir haben nachgefragt! Erfahren Sie mehr über die Wünsche von
- Schülerinnen und Schülern mit wesentlicher Behinderung und Förderbedarf,
- Teilnehmenden in der beruflichen Bildung und Orientierung,
- sowie Menschen, die bereits einen festen Arbeitsplatz haben.
- Erfahren Sie, was der Beirat Inklusion zu diesem Thema sagt
- und was der Stadt Stuttgart wichtig ist.
Finden Sie Ideen und Ansprechpersonen, die Ihnen auf dem Weg zu einer für Sie passenden Arbeit eine Hilfe sein können. Wir freuen uns, wenn Sie sich mit Mut und Interesse auf den Weg machen!
Schülerinnen und Schüler
Wer berät und unterstützt?
Vor dem Ende der Berufsschulstufe findet im Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum eine Berufswegekonferenz statt. Die Schülerinnen oder Schüler, die Eltern, die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, Mitarbeiterinnen oder ein Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und des Integrationsfachdienstes sowie eine Fallmanagerin oder ein Fallmanager des Amts für Soziales und Teilhabe nehmen daran teil. Gemeinsam werden die erforderlichen Schritte für den Übergang von der Schule ins Berufsleben mit Ihnen und allen Beteiligten abgesprochen.
Wenn Sie inklusiv beschult werden, unterstützt Sie die Agentur für Arbeit bei der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner für weiterführende Maßnahmen.
Finden Sie die passenden Ansprechpersonen
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
Agentur für Arbeit
Integrationsfachdienst Stuttgart
Fallmanagement der Abteilung Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung – Eingliederungshilfe
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Berufliche Bildung und Orientierung
Wer berät und unterstüzt?
Die Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) und die Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV) sind aufeinander abgestimmte und verzahnte schulische und berufsvorbereitende Maßnahmen. Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und die Integrationsfachdienste (IFD) begleiten und stehen für Beratung zur Verfügung.
Vor Ende Ihrer beruflichen Bildungsmaßnahme findet eine weitere Berufswegekonferenz statt. Es wird besprochen, welche Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben am besten zu Ihren persönlichen Wünschen passt und wo Sie sich mit Ihren Fähigkeiten einbringen können.
Nach Ihrer schulischen und beruflichen Bildung beraten und unterstützen Sie die Fallmanager der Abteilung Rehabilitation und Teilhabe beim Amt für Soziales und Teilhabe. Sie helfen Ihnen weiter bei Fragen zu Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Finden Sie die passenden Ansprechpersonen
Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum
Andere Leistungsanbieter
Integrationsfachdienst Stuttgart
Agentur für Arbeit
Fallmanagement der Abteilung Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung – Eingliederungshilfe
Menschen im Arbeitsleben
Wer erhält Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?
Leistungen des Amts für Soziales und Teilhabe zur Beschäftigung erhalten Menschen, bei denen wegen Art und Schwere der Behinderung eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder nicht wieder in Betracht kommt. Sie sind außerdem in der Lage, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen. Bei Beratungsbedarf können Sie mit der zuständigen Fallmanagerin oder dem zuständigen Fallmanager einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren.
- Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM): Ziel ist der Erhalt, die Entwicklung, die Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, die Weiterentwicklung der Persönlichkeit und die Ermöglichung und Sicherung von Beschäftigung. Diese Leistungen können Sie auch bei einem „anderen Leistungsanbieter“ nach § 60 SGB IX in Anspruch nehmen.
- Leistungen im Rahmen des Budgets für Arbeit bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern: Menschen, die dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung haben, erhalten mit Abschluss eines Arbeitsvertrages bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ein Budget für Arbeit. Das Budget für Arbeit umfasst einen Lohnkostenzuschuss, sowie die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. Arbeitgebende können sich mit Fragen zum Budget für Arbeit an den Integrationsfachdienst wenden.
- Ergänzender Lohnkostenzuschuss: Für Menschen mit wesentlicher Behinderung, die außerhalb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt werden, kann den Arbeitgebenden unter bestimmten Voraussetzungen ein ergänzender Lohnkostenzuschuss gezahlt werden. Der ergänzende Lohnkostenzuschuss kann im Einzelfall auch zur Sicherung eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses gewährt werden.
Finden Sie die passenden Ansprechpersonen
Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Fallmanagement der Abteilung Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung – Eingliederungshilfe
Integrationsfachdienst Stuttgart
Kontakt für Menschen mit Behinderung beim Jobcenter
Kontakt für Arbeitgebende beim Jobcenter
Was sagt der Beirat Inklusion?
Im Beirat Inklusion – Miteinander Füreinander haben sich die Mitglieder, die für das Thema Arbeit gewählt wurden, mit der Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) beschäftigt. In der folgenden Stellungnahme haben sie aufgeschrieben, was sie gut finden und was verbessert werden muss.