Das Ziel ist eine inklusive und barrierefreie Stadt, was letztlich allen Bürgerinnen und Bürgern entgegenkommt. Als erste europäische Stadt überhaupt hat Stuttgart zum Grundsatz Nr. 17 „Inklusion von Menschen mit Behinderung“ der „Europäischen Säule sozialer Rechte“ ein verbindliches Versprechen abgegeben: Für die rund 45.000 schwerbehinderten Menschen, die in unserer Stadt leben, wird auch in den nächsten Jahren die Infrastruktur verbessert und weitere finanzielle Unterstützung erfolgen. Es handelt sich nicht um gut gemeinte Maßnahmen. Vielmehr geht es darum, das Verständnis zu schärfen, dass Menschen mit und ohne Behinderung alltägliche Angebote bestmöglich nutzen können. Wenn alle Menschen Bedingungen vorfinden, um in ihrem Alltag gut zurechtzukommen, fördert dies die Zufriedenheit in einer Stadtgesellschaft.
Inklusionspreis für Arbeitgeber*innen der Stadt Stuttgart
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Stuttgart verspricht: Wir wollen Barrierefreiheit und Inklusion voranbringen
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 3. Dezember 2015 das Leitbild zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) (Öffnet in einem neuen Tab) beschlossen. Insbesondere tritt die Landeshauptstatt dafür ein, dass die Stuttgarter Stadtgesellschaft zu einem inklusiven Gemeinwesen im Sinne der UN-BRK entwickelt wird. Menschen mit und ohne Behinderung sollen ganz selbstverständlich miteinander leben, lernen, wohnen und arbeiten.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Stuttgart setzt sich für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein. 16 sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner mit 16 unterschiedlichen Behinderungsarten sowie Stadträtinnen und Stadträte aus allen Gemeinderats-Fraktionen arbeiten an diesem Ziel.
Den Vorsitz des Beirats hat Bürgermeisterin Dr. Alexandra Sußmann. Jennifer Langer, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung der Stadt, ist beratendes Mitglied und arbeitet eng mit dem Beirat zusammen.
Stuttgarter Fokus-Aktionsplan
In den Jahren 2014 und 2015 wurde der Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit einem groß angelegten Beteiligungsprozess erarbeitet. In acht Arbeitsgruppen wurden Maßnahmen zur Verbesserung des Alltags von Menschen mit Behinderung entwickelt. Auch die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung soll gestärkt werden. Teilgenommen am Prozess haben Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Behinderung. Mitgearbeitet haben auch Experten aus der Behindertenhilfe und Vertreter aus Politik und Verwaltung.
Bei diesem umfangreichen Beteiligungsprozess sind Dank der konstruktiven und engagierten Mitarbeit zahlreiche Maßnahmenvorschläge erarbeitet worden. Diese befinden sich aktuell in der Umsetzung. Begleitet wird der Prozess vom Beirat für Menschen mit Behinderung.
Auch die Weiterführung des Fokus-Aktionsplans soll wieder mit einem beteiligungsorientierten Prozess erfolgen. Aufgrund der aktuellen Pandemielage wird geklärt, wie ein solcher Prozess erfolgen kann.
Weitere Informationen
- Die UN-Behindertenrechtskonvention (Öffnet in einem neuen Tab)
- Die Europäische Säule sozialer Rechte - Die Stadt Stuttgart verspricht: Wir wollen Inklusion fördernPDF-Datei1,41 MB
- Was hält unsere Gesellschaft zusammen? Ein inklusives Filmprojekt der vhs stuttgart unterstützt durch den VHS Verband BW und die Landeszentrale für politische Bildung BW. (Öffnet in einem neuen Tab)