Verfahrenslotsen sind Ansprechpersonen für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen sowie deren Familien. Die Verfahrenslotsinnen des Jugendamts der Stadt Stuttgart unterstützen parteilich und vertraulich junge Menschen bis zum 27. Geburtstag bei der Orientierung im vorhandenen Leistungssystem und wirken daraufhin, dass diese ihre Leistungen auch in Anspruch nehmen können. Verfahrenslotsen sind zum 1. Januar 2024 gesetzlich vorgeschrieben (§ 10b SGB VIII) und gehören bei der Stadt Stuttgart dem Jugendamt an.
Die Lotsen beraten bei (drohender) Teilhabebeeinträchtigung/Behinderung und bieten:
- Begleitung und Unterstützung im gesamten Rehabilitationsverfahren
- Beratung über Leistungen mit den Schwerpunkten Eingliederungshilfe und Jugendhilfe
- Beratung über bestehende Rechte und Leistungsansprüche
- Information über weitere Hilfs- und Beratungsangebote
Das Angebot richtet sich an alle junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen bis zum 27. Geburtstag, Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte, Pflegeeltern und gesetzlichen Betreuer.
Die Lotsinnen beraten Sie nach Absprache telefonisch, persönlich, schriftlich, per E-Mail, im Jugendamt oder bei Hausbesuchen. Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin.
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiterinnen der Dienststelle häufig im Außendienst tätig sind. Stimmen Sie daher im Vorfeld einen persönlichen Termin mit Ihrer Ansprechperson ab.
Das Jugendamt ist barrierefrei zugänglich.