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Landeshauptstadt Stuttgart

Arbeitsuchende

Hilfe beim Wiedereinstieg

Sie haben eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung und benötigen Unterstützung beim (Wieder-)Einstieg in den Beruf? Oder beschäftigen Sie Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und haben Fragen rund um das Thema berufliche Rehabilitation? Das Jobcenter Stuttgart hilft Ihnen weiter.

Das Jobcenter hilft Ihnen, mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung den Weg zurück ins Berufsleben zu finden. (Symbolbild)

Beim (Wieder-)Einstieg in den Beruf spielt die Gesundheit eine bedeutende Rolle. Besonders nach einer Krankheit, im Falle einer Behinderung oder angesichts der Auswirkungen einer Fluchterfahrung ergeben sich oft Fragen nach der grundsätzlichen Leistungsfähigkeit oder Erwerbsfähigkeit. Auch gilt es geeignete Tätigkeiten und Berufe, Arbeitszeitumfänge, Umschulungsmöglichkeiten und Therapiekonzepte zu finden.

Das Jobcenter Stuttgart unterstützt Sie nach Möglichkeit gerne auf Ihrem Weg in den Beruf oder die Ausbildung – trotz gesundheitlicher Einschränkungen.  

Ansprechstelle für berufliche Rehabilitation

Sie haben eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung und benötigen Unterstützung beim (Wieder-)Einstieg in den Beruf? Oder beschäftigen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und haben Fragen rund um das Thema berufliche Rehabilitation?

Die  Ansprechstelle des Jobcenters Stuttgart informiert Sie grundlegend über das Thema berufliche Rehabilitation. Zudem ist sie bei der Kontaktaufnahme zu weiteren Beratungszentren und den beteiligten Rehabilitationsträgern gerne behilflich.

Bei der Ansprechstelle für berufliche Rehabilitation des Jobcenters erhalten Sie Informationen (nach § 12 SGB IX) zu:

  • Angeboten der beruflichen Beratung, einschließlich der Beratung durch selbst Betroffene,
  • Trainingsprogrammen und finanziellen Hilfen für den (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben,
  • dem Persönlichen Budget (Entscheidungsfreiheit bei der Wahl von unterstützenden Dienstleistungen),
  • der Antragstellung einer beruflichen Rehabilitation.

Die Ansprechstelle übernimmt die Bereitstellung der allgemeinen Informationen. Die Prüfung des individuellen Rehabilitationsbedarfs und -anspruchs erfolgt durch die jeweils zuständigen Rehabilitationsträger (zum Beispiel Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung).

Termine finden nur nach Vereinbarung statt.

Medizinischer Psychologischer Dienst

Der Medizinisch-Psychologische Dienst (MPD) des Jobcenters Stuttgart berät Leistungsbeziehende und persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Jobcenters interdisziplinär und fallbegleitend. 
Ganz gleich, ob es sich um gesundheitliche und/oder psychosoziale Einschränkungen handelt, die sich auf die Arbeitsuche und das Arbeitsleben auswirken - das Team aus Ärztinnen und Ärzten, Psychologinnen und Psychologen nimmt sich Zeit und unterstützt Hilfesuchende vertraulich und zuverlässig. 

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld II beim Jobcenter Stuttgart und kämpfen mit gesundheitlichen Problemen, die sich auf Ihr Arbeitsleben auswirken?
  • Sie haben bereits einen Termin oder möchten gerne einen Termin beim Medizinisch Psychologischen Dienst des Jobcenters und wollen wissen, was auf Sie zukommt?

Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner des Jobcenters Stuttgart berät und informiert Sie gerne. 

Gut zu wissen:
Leistungsbeziehende können sich nicht direkt an das Team des Medizinisch Psychologischen Dienstes wenden. Die persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stellen den Kontakt für Sie her. Gespräche und Termine beim Medizinisch Psychologischen Dienst unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Ihre Angaben sind freiwillig und unterliegen dem Datenschutz. Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner beim Jobcenter erhält keinen direkten Einblick in Ihre medizinischen Unterlagen. 
Jobcenter

Ansprechstelle für berufliche Rehabilitation

Symbolbild Organisations-Kontakt

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