Mithelfen statt wegsehen
Auch Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, bei Anzeichen von körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche Verantwortung zu übernehmen. So können Menschen im Umfeld der Kinder und Jugendlichen, wie zum Beispiel Familienmitglieder, Pädagogen oder Nachbarn, aktiv mithelfen und Verdachtsfälle bei den Beratungszentren des Jugendamts melden.
Anlaufstelle für Betroffene: Die Beratungszentren des Jugendamts
Die städtischen Beratungszentren Jugend und Familie des Jugendamts gibt es in allen elf Stadtteilen Stuttgarts. Die spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen bei Konflikten und Notlagen und bieten kostenfreie Beratung und Hilfe für betroffene Kinder, Jugendliche und Familien. Ein Beratungsgespräch unterliegt dem Sozialgeheimnis und wird im Sinne des Datenschutzes vertraulich behandelt. Eine anonyme Beratung ist auch möglich.
Notaufnahmebereich Jugendamt Stuttgart
Eine Anlaufstelle in Notsituationen und bei Vorfällen ist der rund um die Uhr geöffnete Notaufnahmebereich für Kinder, Jugendliche und Familien in Krisen.
Anlaufstelle für Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen
Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (§§ 8a Absatz 4 und 8b Absatz 1 SGB VIII und § 4 Absatz 2 KKG).
Die Kontaktdaten der in Stuttgart zur Verfügung stehenden insoweit erfahrenen Fachkräfte (ieF), können Sie dem Verzeichnis der ieF PDF-Datei 120,21 kB entnehmen.
Kinderschutz und Kinderrechte
Zum Schutz von Kindern gehört auch die Wahrung ihrer Rechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention (Öffnet in einem neuen Tab) von 1989 verabschiedet und von Regierungsvertretern aus aller Welt anerkannt wurde. Das Übereinkommen zählt zu den internationalen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen. Das Motto „Kinderrechte sind Menschenrechte“ ist hier im wahrsten Sinne des Wortes Programm.
Kinderrechte sind Menschenrechte
Zu den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zählen unter anderem das Recht auf Bildung und Schule, Gesundheitsvorsorge sowie Schutz vor körperlicher und geistiger Gewaltanwendung und Misshandlung und sexuellem Missbrauch. In Artikel 3 Absatz 1 wird explizit die Berücksichtigung des Kindeswohls gefordert. Eine Forderung, die auch im Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland als Schutzauftrag für das Jugendamt formuliert wird ( § 8a SGB VIII (Öffnet in einem neuen Tab)).
Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt Stuttgart
Kinderschutz-Zentrum Stuttgart
Deutscher Kinderschutzbund LV Baden-Württemberg e. V.
Jugendschutz und Jugendschutzgesetz
Das Jugendamt Stuttgart beschäftigt sich im Fachbereich Jugendschutz mit dem gesetzlichen und erzieherischen Jugendschutz im Rahmen der Kinderhilfe und Jugendhilfe ( SGB VIII (Öffnet in einem neuen Tab)). Im Gegensatz zum individuellen Kinderschutz und Jugendschutz geht es dabei nicht um Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch.
Im Fokus stehen die Wahrung der Jugendschutzgesetze sowie der Schutz vor negativen Einflüssen, denen Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind, wie zum Beispiel der gefährdende Konsum von Medien und legalen Drogen oder auch die Überforderung beziehungsweise Ausbeutung durch Kinderarbeit.
Zu den wichtigsten Gesetzen in diesem Kontext gehören das Jugendschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab), das Jugendarbeitsschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (Öffnet in einem neuen Tab).
Ein konkretes Anwendungsbeispiel beschreibt der Flyer „Schülerpraktikum und Arbeitsschutz“:
Weitere Informationen und Empfehlungen für Kinder, Jugendliche, Familien, pädagogische Fachkräfte und Gewerbetreibende finden sich auf diesen Internetportalen:
Blinde Kuh (Öffnet in einem neuen Tab) – Die Suchmaschine für Kinder
Handysektor (Öffnet in einem neuen Tab) – Unabhängige Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Fachkräfte rund um den digitalen Alltag
Schau hin! (Öffnet in einem neuen Tab) – Die Initiative hilft Familien bei der Medienerziehung
Medien kindersicher (Öffnet in einem neuen Tab) – Das Portal zum technischen Jugendmedienschutz
Jugendschutz aktiv (Öffnet in einem neuen Tab) – Informationen für Eltern und Erziehende sowie Gewerbetreibende und Veranstalter*innen
Eigenverantwortung stärken, Gefährdung entgegenwirken
Ein wesentliches Ziel des erzieherischen Jugendschutzes ist es, die Eigenverantwortung der Jugendlichen zu stärken. Zudem werden Eltern und andere Erziehungsberechtigte dabei unterstützt, ihre Kinder vor schädlichen Einflüssen zu schützen.
Der strukturelle Jugendschutz hingegen umfasst Maßnahmen der Jugendhilfe, die ein kinderfreundliches und jugendgerechtes Lebensumfeld unterstützen und somit Gefährdungspotential konstruktiv entgegenwirken. Dazu zählen Programme für soziale Integration sowie die Gestaltung von Spielraum und Freizeitstätten. Informationen zum Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendhilfe für freie Träger gibt es unter Vereinbarung zum Schutzauftrag.