Ausbauplanung Kindertagesbetreuung
Die Jugendhilfeplanung befördert in Zusammenarbeit mit allen Trägern der Kindertagesbetreuung den bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote, aktuell insbesondere der Angebote für 0- bis 3-Jährige. Dabei wird die jeweilige Versorgungs- und Bedarfssituation in den Stadtteilen ebenso berücksichtigt wie der Anspruch, in allen Stadtteilen eine möglichst breite Vielfalt an Trägern und Betreuungskonzepten anzubieten.
Rechtliche Grundlage für die Bereitstellung von Angeboten zur Kinderbetreuung und für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Nach § 24 SGB VIII haben alle Kinder von einem bis unter drei Jahren einen uneingeschränkten Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege. Auch Kinder unter einem Jahr haben Anspruch auf einen Betreuungsplatz, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind (zum Beispiel Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten). Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Kommunen sind daher herausgefordert, die örtliche Situation zu analysieren und ein der Nachfrage gerechtes und qualitativ hochwertiges Platzangebot rechtzeitig bereitzustellen beziehungsweise Ausbaumaßnahmen zu veranlassen, die den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen von Familien und ihrer Kinder entsprechen.
Rolle der Planung
Mit Hilfe verschiedener Planungsinstrumente- und methoden wird der bestehende Bedarf an Betreuungsangeboten ermittelt. Dazu gehört der trägerübergreifend durchgeführte zentrale Abgleich der Wartelisten von unter 3-Jährigen. Die auf Bezirks- und Stadtteilebene vorliegenden Ergebnisse sind die Grundlage für die weitere Ausbauplanung. Zusätzlich wird für neue Wohngebiete die soziale Infrastruktur ressortübergreifend abgestimmt und dabei die Planung zukunftsfähiger und innovativer Bildungs- und Betreuungsangebote berücksichtigt. Wenn im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart neue Kindertageseinrichtungen gebaut werden, ermittelt die Jugendhilfeplanung zusammen mit der Dienststelle Förderung freier Träger einen geeigneten Betriebsträger mittels eines Interessensbekundungsverfahrens und eines kriteriengestützten Auswahlverfahrens.
Ergänzend zum Ausbau neuer Standorte wird die bestehende Angebotsstruktur analysiert und in Kooperation mit den Trägern eine bedarfsgerechte Anpassung, Erweiterung und Modernisierung der vorhandenen Einrichtungen vorgenommen.
Neben datengestützter Informationen spielen bei der Bedarfsermittlung und bei der weiteren Planung vor allem auch eine gute Zusammenarbeit und Kommunikation mit den Trägern eine ausschlaggebende Rolle. Hierzu werden trägerübergreifende zentrale und sozialräumliche Planungsrunden sowie Beratungen einzelner Träger zur Ausbau- und Weiterentwicklung durchgeführt.
Politik und Öffentlichkeit werden durch eine differenzierte Berichterstattung einmal jährlich über die aktuelle Situation und den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung informiert.
Aktuelle Entwicklungsthemen
Mit der Gemeinderatsvorlage GRDrs 236/2022 wurde dem Jugendhilfeausschuss am 9. Mai 2022 der jährliche Bericht zur Entwicklung der Kindertagesbetreuung in Stuttgart für das Jahr 2021 vorgelegt (siehe Downloads, GRDrs 236/2022).
Im Vergleich zum Vorjahr 2020 gibt es 94 Plätze mehr für Kinder unter drei Jahren und rund 3.432 Plätze mehr als im Jahr 2012. Der statistische Versorgungsgrad im Kleinkindbereich liegt zum Stand 1. März 2021 bei insgesamt 50,2 Prozent und bei den GT-Angeboten bei 44,5 Prozent.
Aufgrund der Ergebnisse durchgeführter zentraler Wartelistenabgleiche ist in Stuttgart von einer notwendigen durchschnittlichen Versorgung von rund 59 Prozent der Kleinkinder auszugehen ist, um den vorhandenen Bedarf abdecken zu können.
Durch die in den letzten Haushalten und in den einzelnen unterjährigen Sachstandsberichten beschlossenen Vorhaben, die sich zum Teil noch in der Umsetzung befinden, wird sich der statistische Versorgungsgrad - je nach der weiteren Entwicklung der Kinderzahlen - in den kommenden Jahren sukzessive verbessern. Voraussetzung ist, dass sich die Vorhaben alle wie geplant umsetzen lassen.
Kontakt: Für freie Träger Christine Wagner
Für den städtischen Träger Tim Debé
Downloads
- Entwicklung der Kindertagesbetreuung in Stuttgart (GRDrs 236/2022)PDF-Datei344,16 kB
- Statistische Versorgungsentwicklung GesamtstadtPDF-Datei51,77 kB
- Voraussichtliche Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades (unter 3-Jährige)PDF-Datei33,05 kB
- Voraussichtliche Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades (3- bis 6-Jährige)PDF-Datei214,31 kB
- Tagesbetreuung in Stuttgart - Versorgungssituation in den Stadtbezirken (Stand 01.03.2021)PDF-Datei893,21 kB
- Beschlossene Plätze in den BezirkenPDF-Datei433,31 kB
Inklusion in Kitas: Das Stuttgarter Programm „Kita für alle“
Nichts ist genormt, jedes Kind ist besonders, alle sind willkommen – diesem Leitmotiv folgt die Stadt Stuttgart in ihrem Programm „Kita für alle“.
Inklusion in Kindertageseinrichtungen bedeutet, dass eine Kita für alle Kinder da ist, das heißt, unabhängig von sozialer und nationaler Herkunft, von Geschlecht, Religion, finanziellem und kulturellem Hintergrund, gesundheitlicher Beeinträchtigung beziehungsweise Behinderung und weiteren Unterschieden. Im Programm „Kita für alle“ liegt der Schwerpunkt auf Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit Behinderung.
Mit dem Programm „Kita für alle“ werden die Einrichtungen auf ihrem Weg zur Inklusion unterstützt und Familien mit einem Kind mit Behinderung erhalten schnelle und unbürokratische Beratung. Kitas und Eltern können sich bei Fragen an die „Zentrale Informations- und Beratungsstelle“ (ZIB) des Gesundheitsamts wenden. In strukturell geförderten Kitas begleiten fest angestellte Integrationsfachkräfte die Kinder und Familien und gewährleisten eine kontinuierliche Unterstützung. Gerahmt wird das Programm durch eine Leitlinie , eine referats- und ämterübergreifende Arbeitsgruppe „Kita für alle“ und einen Praxisbeirat "Kita für alle", in dem Eltern sowie Träger- und Kita-Mitarbeiter*innen vertreten sind. (weitere Informationen siehe Downloads).
Rolle der Planung
Die Jugendhilfeplanung hat die Federführung für die Entwicklung und Etablierung des Programms. Sie koordiniert ämter‐ und trägerübergreifend die Implementierung der beschlossenen Strukturen und Modellprojekte und ist zuständig für deren konzeptionelle Weiterentwicklung sowie für die Qualitätssicherung und ‐überprüfung. Die Jugendhilfeplanung begleitet zudem den Entwicklungsprozess der Stuttgarter Leitlinie "Kita für alle" und informiert die Arbeitsgruppe sowie den Praxisbeirat "Kita für alle" über weitere Entwicklungen und Planungen hinsichtlich der Inklusion in Stuttgarter Kitas.
Aktuelle Entwicklungsthemen
Das Programm „Kita für alle“ wurde vom Gemeinderat in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossen und wird seit 2020 umgesetzt. Mit dem Programm wurde vereinbart, dass eine kommunale Leitlinie "Kita für alle" ein zentraler Bestandteil sein muss, da diese wesentlich dazu beiträgt, die inklusive Haltung, Öffnung und Weiterentwicklung von Kitas zu unterstützen. Beschlossen wurde hierfür, dass die Leitlinie in einem Beteiligungsprozess entwickelt wird - gemeinsam mit Eltern, mit Träger-, Einrichtungs- und Verwaltungsvertreter*innen sowie mit Fachkräften der Frühförderung. Die Leitlinie wurde in drei Workshops von rund sechzig Teilnehmer*innen erarbeitet und vom Gemeinderat im April 2023 einstimmig beschlossen. Die Leitlinie "Kita für alle" wird in einer Pilotphase vom 1. September 2023 bis 31. August 2026 in den Stuttgarter Kitas praktisch erprobt. Festgelegt ist, dass sie in weiteren Beteiligungsprozessen gemeinsam ausgewertet und weiterentwickelt wird.
Die strukturell geförderten Einrichtungen „Kitas S‐Plus“ wurden von September 2022 bis Juni 2023 vom Lehrstuhl für Frühkindliche Bildung und Erziehung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg evaluiert mit dem Ziel, Erfolge und Verbesserungsmöglichkeiten auszuwerten und somit die Qualität weiterzuentwickeln. Der Abschlussbericht der Universität Bamberg belegt, dass die "Kitas S-Plus" in Stuttgart zentrale Voraussetzungen für die Umsetzung einer inklusiven Kindertageseinrichtung erfüllen. Daher wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass ab 2024 weitere Einrichtungen zu einer "Kitas S-Plus" weiterentwickelt werden. (weitere Informationen siehe Downloads)
Darüber hinaus wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass ab 2024 Inklusionsfachkräfte-Pools (IFK-Pools) aufgebaut werden. Diese Pools gewährleisten die Festanstellung von Fachkräften und ermöglichen den Trägern, qualifizierte Fachkräfte für die Einzelfallhilfe leichter und mit geringem Aufwand zu finden. IFK-Pools sind ein flexibles, zukunftsweisendes Instrument, um Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen bedarfsorientiert und personenzentriert zu begleiten und zu fördern. Sie stellen eine wichtige Ergänzung der Modelle und Strukturen des Stuttgarter Programms "Kita für alle" dar. Festgelegt wurde, dass für kleinere Kita-Träger beim Gesundheitsamt Stuttgart ein trägerübergreifender IFK-Pool aufgebaut wird und dass große Kita-Träger einen eigenen Pool etablieren können.
- Broschüre Stuttgarter Leitlinie "Kita für alle"PDF-Datei2,13 MB
- Broschüre Stuttgarter Leitlinie "Kita für alle" in leichter SprachePDF-Datei12,78 MB
- Mitteilungsvorlage Stuttgarter Gesamtprogramm "Kita für alle": Zwischenevaluation des Modellprojekts "Kitas S-Plus". Abschlussbericht (GRDrs 848/2023)PDF-Datei439,44 kB
- Mitteilungsvorlage Stuttgarter Gesamtprogramm "Kita für alle": Zwischenevaluation des Modellprojekts "Kitas S-Plus" Abschlussbericht. (Anlage 1 zu GRDrs 848/2023)PDF-Datei967,44 kB
- Mitteilungsvorlage Stuttgarter Gesamtprogramm "Kita für alle": Umsetzung und weitere Planungsschritte (GRDrs 174/2023)PDF-Datei823,87 kB
- Stuttgarter Leitlinie "Kita für alle" Beschlussvorlage GRDrs 124/2023PDF-Datei321,38 kB
- Kita für alle - Trägerübergreifende Qualitätsstandards "Kitas S-Plus" GRDrs 864/2022PDF-Datei401,25 kB
- Rahmenkonzept Kita für alle in Stuttgart (GRDrs 84/2019, Anlage 1)PDF-Datei1,16 MB
- Präsentation in einfacher Sprache: Kita für alle in StuttgartPDF-Datei1,01 MB
Kontakt: Daniela Steinhoff
Kinder- und Familienzentren – KiFaZ
Im KiFaZ-Programm der Landeshauptstadt Stuttgart werden Kindertageseinrichtungen gefördert, in denen ein bestimmter Anteil an Kindern und Familien begleitet werden, deren Lebensverhältnisse besonders belastet sind, insbesondere durch Armut und strukturelle Bildungsbenachteiligung. Darüber hinaus wenden sich die KiFaZ explizit auch an Kinder mit Behinderung und ihre Familien, da diese Einrichtungen durch ihre offene, willkommen heißende Haltung und ihren vernetzten Ansatz sehr gut geeignet sind, den Kindern und Familien Unterstützung und Förderung zukommen zu lassen.
Die KiFaZ erhalten zusätzliche Ressourcen für Angebote, die Bildungsgerechtigkeit herstellen und den Sozialraum der Familien miteinbeziehen. Von den KiFaZ-Angeboten profitieren alle Kinder und Familien der Einrichtung, unabhängig von ihrer Lebenssituation.
Aktuell werden in Stuttgart 35 KiFaZ verschiedener Träger kommunal gefördert. Die Standorte 2022 sind den Downloads zu entnehmen. Neu als KiFaZ gefördert werden seit dem 01.01.2022 die Tageseinrichtung für Kinder in der Freibergstraße 34 (Bezirk Münster) sowie die MOSAIK-Kita Rot (Bezirk Zuffenhausen).
Im Rahmenkonzept der Stuttgarter KiFaZ sind vier Handlungsfelder festgelegt, in denen eine besondere Förderung erfolgt: Kinder fördern – Eltern stärken – Familien unterstützen – Frühe Hilfen. Für jedes Handlungsfeld sind verbindliche Standards festgelegt, die eine niederschwellige Unterstützung gewährleisten und Hilfe zur Selbsthilfe ermöglichen. Ein wesentlicher Bestandteil der KiFaZ-Arbeit sind Kooperationen in unterschiedlichen Bereichen, zum Beispiel mit Familienbildungsstätten, Gesundheitsamt oder Beratungszentren. Die "Rahmenkonzeption der Stuttgarter Kinder- und Familienzentren" wurde vom Jugendamt in Zusammenarbeit mit den KiFaZ-Trägern im Februar 2021 erstellt und als Broschüre herausgegeben (Web-Version siehe Downloads).
Rolle der Planung
Die Jugendhilfeplanung koordiniert den fachlichen Entwicklungs- und Ausbauprozess und ist zuständig für die konzeptionelle Weiterentwicklung sowie für die Qualitätssicherung und -überprüfung. Sie organisiert trägerübergreifende Fachtage für alle KiFaZ-Leitungen und -Fachkräfte sowie Lenkungskreise mit Trägervertreter*innen. Zu ihren Aufgaben gehört zudem die Auswertung des inhaltlichen Sachberichts sowie die regelmäßige Überprüfung der Kriterien, die ein KiFaZ zu erfüllen hat. (Näheres in der Rahmenkonzeption der Stuttgarter KiFaZ, siehe Downloads).
Aktuelle Entwicklungsthemen
Mit dem aktuellen KiFaZ-Rahmenkonzept werden seit 2020 nicht nur Kinder aus finanziell belasteten Lebenslagen erreicht, sondern auch Kinder mit Behinderung und ihre Familien. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass KiFaZ unter bestimmten Voraussetzungen Angebote auch für Kinder und Familien aus dem Stadtteil durchführen können. Darüber hinaus werden derzeit Strukturen erarbeitet für die verbindliche Zusammenarbeit mit diversen Einrichtungen und Ämtern, zum Beispiel mit Familienbildungsstätten, mit dem Gesundheitsamt oder mit den Frühen Hilfen.
Kontakt: Christine Wagner
Sprachförderung in der Stuttgarter Kindertagesbetreuung
Eine alltagsintegriert und ganzheitlich ausgerichtete Sprachbildung, Spracherziehung und Sprachförderung sind in der frühkindlichen Bildung zentrale Aufgabenstellungen. Es hat sich gezeigt, dass der Erwerb sprachlicher Kompetenzen einen erheblichen Einfluss auf eine gelingende Bildungsbiografie von Kindern hat und damit eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Integration ist. Grundlage dafür ist der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung (Öffnet in einem neuen Tab) in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen.
Vielfach benötigen jedoch Kinder aus anregungsarmen Familien, Kinder mit Entwicklungsverzögerungen oder Kinder mit Migrationshintergrund, die Deutsch als weitere Sprache lernen, zur Verbesserung ihrer Zukunftschancen eine intensivere Unterstützung ihrer Sprachbildungsprozesse. Diese gezieltere Unterstützung findet im Rahmen einer alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung sowohl in der Kindertageseinrichtung als auch in der Kindertagespflege statt und orientiert sich am individuellen Entwicklungsstand des Kindes, an seinen Fähigkeiten und Interessen.
Zu diesem Zweck gibt es derzeit drei Sprachförderprogramme, an denen sich Stuttgarter Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege beteiligen können:
1. Bundesprogramm Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist
Das Bundesprogramm (Öffnet in einem neuen Tab) setzt auf eine Förderung der Strukturen im frühkindlichen Bereich mit weiterreichenden Aufgabenstellungen. Die zusätzliche Fachkraft unterstützt das Kita-Team
- bei der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit
- bei der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit Familien und
- bei der Weiterentwicklung einer inklusiven Pädagogik.
Derzeit nehmen knapp 120 Stuttgarter Kindertageseinrichtungen am Bundesprogramm teil. Es ist bis 31. Dezember 2022 befristet.
2. Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung der Gesamtkonzeption Kompetenzen verlässlich voranbringen (VwV Kolibri)
Das Landesprogramm Kolibri (Öffnet in einem neuen Tab) unterstützt die sprachpädagogische Arbeit mit Kindern, indem Kinder mit intensiverem Sprachförderbedarf in Gruppen oder – nach Beratung durch die Überregionale Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung (Öffnet in einem neuen Tab) am Regierungspräsidium Stuttgart – in alltagsintegrierten Organisationsformaten als Sonderform gefördert werden. Auch im Rahmen der Kindertagespflege können mit Inkrafttreten der VwV Kolibri seit 01.08.2019 geeignete Sprachfördermaßnahmen in Kindertagespflegestellen in anderen geeigneten Räumen durchgeführt werden.
Das Landesprogramm bietet gleichzeitig einen Orientierungsrahmen zur qualitativen Umsetzung der Sprachförderung.
3. Fördergrundsätze des Jugendamtes der Stadt Stuttgart zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Förderung von Maßnahmen der Sprachförderung
Das städtische Förderprogramm setzt ebenfalls bei der sprachpädagogischen Arbeit mit Kindern an. Stuttgarter Kindertageseinrichtungen mit einem Anteil von 50 Prozent an bilingualen Kindern und mehr erhalten zusätzliche Mittel zur gezielten Sprachförderung.
Aktuell werden rund 500 Gruppen in freier und in städtischer Trägerschaft gefördert. Das städtische Förderprogramm wird derzeit überarbeitet.
Im Rahmen der Einschulungsuntersuchung (ESU) wird vom Gesundheitsamt unter anderem der Sprachentwicklungsstand aller Kinder unter Einbezug der pädagogischen Einschätzung der Kita-Fachkraft, der Informationen der Eltern und des ärztlichen Untersuchungsbefundes erhoben.
Die entsprechenden Daten aus den Jahren 2009 bis 2015 sind im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung im Kindergesundheitsbericht 2015 veröffentlicht.
Rolle der Planung
Die Jugendhilfeplanung wirkt mit einer trägerübergreifenden Sichtweise bei der Weiterentwicklung der Sprachförderung in den Stuttgarter Kindertageseinrichtungen mit. Derzeit gestaltet sie eine Neuordnung des städtischen Förderprogrammes unter Einbezug der anstehenden Veränderungen auf Bundes- und Landesebene in diesem Handlungsfeld mit.
Aktuelle Entwicklungsthemen
Als Entwicklungsaufgabe für die Jugendhilfeplanung steht zusammen mit den Trägern der Kindertagesbetreuung die Aktualisierung der bisherigen gemeinsamen Stuttgarter Leitlinien zur Sprachbildung, Spracherziehung und Sprachförderung zu einem Stuttgarter Gesamtkonzept an. Dabei werden ebenfalls bundes- und landesweite Vorgänge einbezogen.
Kontakt: Sabine Reich
Übergang Kita - Grundschule
Zwischen der Jugendhilfe und der Schule besteht im eine Kooperationsverpflichtung nach § 81 Sozialgesetzbuch VIII. Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen sind aufgefordert, mit Lehrkräften in Schulen zusammenzuarbeiten, um den Kindern einen guten Übergang in die Schule zu sichern (§ 22a Sozialgesetzbuch VIII). Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung Baden-Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab) sowie die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen (VwV Kooperation Kindertageseinrichtungen – Grundschulen) konkretisieren Ziele, Erwartungen und mögliche Formen für die Zusammenarbeit zwischen beiden Institutionen.
Alle Stuttgarter Grundschulen und die in ihrem Einzugsbereich liegenden Kindertageseinrichtungen sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. Ziel der Optimierung des Übergangs von der Kindertageseinrichtung in das Schulsystem ist es, das Zusammenwirken von Elementar- und Primarbereich zu stärken und Kindern beim Start in die Schule und bei der Bewältigung der damit einhergehenden Veränderung zu unterstützen. Damit können die Kinder den Wechsel selbst als erfolgreich erleben, was bei ihnen in der Folge eine entwicklungsfördernde Wirkung entfaltet.
Folgende Qualitätsmerkmale zeichnen die gelingende Gestaltung des Übergangs von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule aus:
- Mit Blick auf die Kinder erfolgt eine Abstimmung der pädagogischen Arbeit zwischen den Bildungseinrichtungen
- Zukünftigen Schulkindern werden zielführende Angebote unterbreitet, zum Beispiel Teilnahme an Unterrichtsstunden
- Mit einem individuellen Blick auf das Kind sind sein Entwicklungsstand, seine Stärken und Entwicklungsbedarfe bekannt
- Die Zusammenarbeit mit Eltern in Bezug auf einen gelingenden Übergang ihrer Kinder ist etabliert
- Feste Kooperationsstrukturen zwischen den Kooperationspartnern sind eingerichtet
- Es gibt innerstädtische Unterstützungssysteme für die Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen
In Stuttgart wurden am 9. Juli 2013 gemeinsame Empfehlungen zur Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in Stuttgart mit dem Titel „Den Übergang von der Kita in die Schule erfolgreich bewältigen“ verabschiedet. Sie bilden eine tragfähige gemeinsame Grundlage für die Ausgestaltung der Kooperationsbeziehungen beider Bildungseinrichtungen.
Um Schulen und Kindertageseinrichtungen intensivierte und systematische Kooperationsbeziehungen zu ermöglichen, fördert die Landeshauptstadt mit verbesserten Rahmenbedingungen an vier Standorten Pädagogische Verbünde und an fünf Standorten Bildungshäuser. Die Broschüre „Pädagogische Verbünde und Bildungshäuser in der Landeshauptstadt – Kooperationsformen, Qualitätsmerkmale und Handlungsempfehlungen“ liefert einen aktuellen Einblick in das Kooperationsgeschehen, beschäftigt sich mit Erfolgsfaktoren und Stolpersteinen sowie mit zukünftigen Anforderungen im Feld der Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen.
Zum Kita-/Schuljahr 2020/21 unterstützt die Landeshauptstadt drei zusätzliche Pädagogische Verbünde mit zusätzlichen personellen Ressourcen.
Weiterhin fördert die Jugendhilfeplanung mit Mitteln aus dem Qualitätsentwicklungsfonds Fortbildungs‐ und Kooperationsveranstaltungen zum Thema „Übergang Kita‐Schule“.
Rolle der Planung
Die Jugendhilfeplanung greift trägerübergreifend stadtweite Fragestellungen zur Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Grundschule auf und trägt zur konzeptionellen Weiterentwicklung, zur Qualifizierung und zu Lösungsfindungen im Handlungsfeld bei.
Zusammen mit anderen Akteuren aus diesem Handlungsfeld (Träger von Kitas, Staatliches Schulamt) wirkt die Jugendhilfeplanung im Arbeitskreis „Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen (AK Kooperation)“ mit. Dort werden aktuelle Entwicklungen aus dem Bereich der Zusammenarbeit beider Bildungsinstitutionen thematisiert und Maßnahmen zur Qualitätssicherung entwickelt.
Die Jugendhilfeplanung steuert die Implementierung weiterer Pädagogischer Verbünde und koordiniert ihren Entwicklungsprozess. Für die Standorte, die eine intensivierte Kooperation pflegen, initiiert die Jugendhilfeplanung eine standortübergreifende Steuerungsrunde sowie Austauschrunden und begleitet ihre Weiterentwicklung.
Aktuelle Entwicklungsthemen
Aktuelle Entwicklungsthemen sind der Ausbau der intensivierten Kooperation mit weiteren Pädagogischen Verbünden sowie die stadtweite Umsetzung der neuen gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg über die Kooperationen zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen.
Kontakt: Sabine Reich
Downloads Pädagogische Verbünde und Bildungshäuser
- Pädagogische Verbünde und BildungshäuserPDF-Datei1,06 MB
- Nähere Informationen zu den Pädagogischen Verbünden in StuttgartPDF-Datei250,40 kB
- Standorte der Pädagogischen Verbünde StuttgartPDF-Datei113,46 kB
- Rahmenziele der Pädagogischen Verbünde StuttgartPDF-Datei110,19 kB
- Ergebnisse der Evaluation Pädagogische Verbünde und BildungshäuserPDF-Datei1,51 MB
- Nähere Informationen zu den BildungshäusernPDF-Datei194,03 kB
- Standorte der BildungshäuserPDF-Datei98,48 kB
Downloads Fortbildungen
- Flyer: Von der Kita in die Schule (Forbildung für Erzieherinnen und Erzieher)PDF-Datei125,87 kB
- Nähere Informationen zu FortbildungsmaßnahmenPDF-Datei128,25 kB
- Antrag auf FortbildungsveranstaltungenPDF-Datei93,21 kB
- Merkblatt zur Inanspruchnahme von FortbildungenPDF-Datei177,71 kB
- Mittelanforderung nach durchgeführten FortbildungenPDF-Datei140,10 kB