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Organisation im Wandel

In seiner 100-jährigen Geschichte werden Strukturen und Aufgaben des Stuttgarter Jugendamts immer wieder neu definiert. So reagiert das Jugendamt auf Veränderungen der Gesellschaft und wird damit auch zu ihrem Spiegel.

Wilhelmsplatz 8 (Gebäude rechts), wo sich bis 1962 die Hauptgeschäftsstelle des Jugendamts befindet, um 1942

1921-2021: In Abgrenzung zur Armenfürsorge 1921 als eigenständiges Amt gegründet, kommt das Jugendamt nach drei Jahren unter das Dach des Wohlfahrtsamtes. Während der NS-Herrschaft gehört auch das Gesundheitswesen zu diesem Verbund. In der Nachkriegszeit zählt das Jugendamt zum Sozialreferat beziehungsweise zur Sozial- und Gesundheitsverwaltung, bevor es 1962 erneut ein eigenständiges Fachamt wird. 

Von Anfang an und – abgesehen von der Zeit des Nationalsozialismus – weitgehend durchgängig ist das Jugendamt zweigliedrig organisiert. Es besteht aus der Verwaltung und einem Fachausschuss, anfangs Jugend­kommission genannt. Die Zusammensetzung dieses Gremiums mit Vertretungen aus Ärzteschaft, Schulamt, Kirchen und Justiz wird immer wieder neu geregelt. Auch die Bezeichnungen wechseln. Seit 2019 besteht das mittlerweile Jugendhilfe­ausschuss genannte Gremium aus 19 stimmberechtigten und 17 beratenden Mitgliedern. Typisch für das Stuttgarter Jugendamt und sein 100-jähriges Wirken ist die fortgesetzte Zusammenarbeit mit freien Trägern sowie der Betrieb eigener Einrichtungen, etwa Kindertagesstätten.

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