1921-2021: In Abgrenzung zur Armenfürsorge 1921 als eigenständiges Amt gegründet, kommt das Jugendamt nach drei Jahren unter das Dach des Wohlfahrtsamtes. Während der NS-Herrschaft gehört auch das Gesundheitswesen zu diesem Verbund. In der Nachkriegszeit zählt das Jugendamt zum Sozialreferat beziehungsweise zur Sozial- und Gesundheitsverwaltung, bevor es 1962 erneut ein eigenständiges Fachamt wird.
Von Anfang an und – abgesehen von der Zeit des Nationalsozialismus – weitgehend durchgängig ist das Jugendamt zweigliedrig organisiert. Es besteht aus der Verwaltung und einem Fachausschuss, anfangs Jugendkommission genannt. Die Zusammensetzung dieses Gremiums mit Vertretungen aus Ärzteschaft, Schulamt, Kirchen und Justiz wird immer wieder neu geregelt. Auch die Bezeichnungen wechseln. Seit 2019 besteht das mittlerweile Jugendhilfeausschuss genannte Gremium aus 19 stimmberechtigten und 17 beratenden Mitgliedern. Typisch für das Stuttgarter Jugendamt und sein 100-jähriges Wirken ist die fortgesetzte Zusammenarbeit mit freien Trägern sowie der Betrieb eigener Einrichtungen, etwa Kindertagesstätten.