1921: Die Gründung des Stuttgarter Jugendamts am 1. April 1921 wird notwendig, um die Jugendhilfe in öffentlicher Hand zu koordinieren und zu organisieren, da neben öffentlichen Stellen immer mehr Vereine und freie Träger in der Jugendfürsorge aktiv sind. Zudem mangelt es vor allem nach Kriegsende an geeigneten Vormündern und Pflegefamilien.
Unter Federführung des Ministeriums des Inneren wird am 8. Oktober 1919 das württembergische Jugendamtsgesetz verkündet. Es schreibt die Einrichtung von Jugendämtern in ganz Württemberg vor und ist auch für das Stuttgarter Jugendamt die rechtliche Grundlage. Als eigenständiges Amt nimmt es seine Tätigkeit am 1. April 1921 auf und hat 11.500 Kinder und Jugendliche zu betreuen.
Die Leitung der schon damals zweigliedrigen Behörde mit Jugendkommission und Verwaltung des Jugendamts obliegt Direktor Aldinger. 1924 wird das Jugendamt Teil des Wohlfahrtsamts, das später Sozialamt heißt. Erst 1962 erlangt das Stuttgarter Jugendamt seine Eigenständigkeit zurück.