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Gründung des Jugendamts

Die Gründung des Stuttgarter Jugendamts 1921 hat einen langen Vorlauf. Schon 1916 gibt es Bestrebungen, ein eigenes Amt zu schaffen, um die Jugendhilfe in öffentlicher Hand zu organisieren. Damit übernimmt das Jugendamt auch die Koordination der Vereine und freien Träger, die in der Jugendfürsorge tätig sind.

Blick auf den Wilhelmsplatz 10: Der erste Standort des Stuttgarter Jugendamts von 1921 bis 1943, um 1942

1921: Die Gründung des Stuttgarter Jugendamts am 1. April 1921 wird notwendig, um die Jugendhilfe in öffentlicher Hand zu koordinieren und zu organisieren, da neben öffentlichen Stellen immer mehr Vereine und freie Träger in der Jugendfürsorge aktiv sind. Zudem mangelt es vor allem nach Kriegsende an geeigneten Vormündern und Pflegefamilien.

Handschriftliches Organigramm des Jugendamts Stuttgart um 1921

Unter Federführung des Ministeriums des Inneren wird am 8. Oktober 1919 das württembergische Jugendamtsgesetz verkündet. Es schreibt die Einrichtung von Jugendämtern in ganz Württemberg vor und ist auch für das Stuttgarter Jugendamt die rechtliche Grundlage. Als eigenständiges Amt nimmt es seine Tätigkeit am 1. April 1921 auf und hat 11.500 Kinder und Jugendliche zu betreuen.

Wilhelmsplatz Stuttgart Mitte, um 1910

Die Leitung der schon damals zweigliedrigen Behörde mit Jugendkommission und Verwaltung des Jugendamts obliegt Direktor Aldinger. 1924 wird das Jugendamt Teil des Wohlfahrtsamts, das später Sozialamt heißt. Erst 1962 erlangt das Stuttgarter Jugendamt seine Eigenständigkeit zurück.

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