Verfügen Sie über Wohnraum im Stadtgebiet Stuttgart, den Sie sozial und sicher vermieten möchten? Das Förderprogramm WERTvoller Wohnraum - Garantieverträge unterstützt sie gerne dabei.
WERTvoller Wohnraum - Garantieverträge
Helfen Sie uns, gemeinsam Wohnraum für die Menschen zu erschließen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben.
Als Vermieterin oder Vermieter mit Herz erhalten Sie Garantien, finanzielle Förderung und ein gutes Gefühl – soziales Engagement ist wichtig und wertvoll.
Was ist ein Garantievertrag?
Der Garantievertrag richtet sich an alle Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften und Erbengemeinschaften als Vermietende eines Wohngebäudes oder einer Wohnung innerhalb des Stadtgebiets der Landeshauptstadt Stuttgart. Das Sozialamt begleitet und unterstützt Sie bei Vermietungen mit sozialem Aspekt und bietet Ihnen dafür
Mietausfallgarantie für Kaltmiete und Nebenkosten
Instandsetzungs-/Instandhaltungskostenzuschüsse bis zu 10.000/15.000 Euro
Verlässliche Ansprechpersonen
Welche Voraussetzungen bestehen?
Die Bereitschaft den Wohnraum an vorgemerkte Wohnungssuchende des Sozialamtes zu vermieten.
Der Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags mit den Mietenden, wobei ein Staffelmietvertrag sowie ein Indexmietvertrag unzulässig sind.
Die Miete muss dem aktuell gültigen, amtlichen Mietspiegel der Landeshauptstadt Stuttgart entsprechen.
Die ortsüblichen Mietobergrenzen des Sozialamts und der Jobcenter müssen eingehalten werden.
Der Abschluss eines Garantievertrags mit dem Sozialamt mit einer Laufzeit von 5/10 Jahren.
Wie läuft das Mietverhältnis ab?
Sie nehmen unverbindlich Kontakt mit den Ansprechpersonen Garantieverträge über das Online-Formular, E-Mail oder Telefon auf und werden persönlich und umfassend zum Verfahren informiert.
Bei Interesse besichtigen Sie mit den Ansprechpersonen des Sozialamts die Wohnung/das Wohngebäude und legen Art und Umfang der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen vorab gemeinsam fest (Fördervariante 2).
Im Anschluss schließen Sie einen Garantievertrag mit einer Laufzeit von 5/10 Jahren mit dem Sozialamt Stuttgart und einen unbefristeten, privatrechtlichen Mietvertrag mit den Mietenden ab.
Daraufhin erteilt das Sozialamt eine grundsätzliche Förderzusage. Sowie Sie Kostennachweise, entsprechend der Förderzusage, beim Sozialamt einreichen, veranlasst dieses die Auszahlung.
Welche Fördervarianten gibt es?
Fördervariante 1: Wenn Sie bereits am Förderprogramm zur Schaffung von Wohnraum zur Miete teilnehmen, kann dieses um einen Garantievertrag ergänzt werden. Bitte legen Sie uns hierzu bei der Antragstellung den Bewilligungsbescheid vor.
Falls Ihre Mietenden während der Dauer des Mietverhältnisses Schäden verursachen, die sie selbst nicht begleichen können, übernimmt das Sozialamt die Kosten bis maximal 5.000 Euro.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses können Sie für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen weitere finanzielle Mittel bis maximal 5.000 Euro beantragen.
Fördervariante 2: Falls Sie eine leer stehende, nicht genutzte Wohnung haben und diese vor einer Neuvermietung renoviert werden muss, dann übernimmt das Sozialamt für Sie die Renovierungskosten bis zu einer Höhe von 10.000/15.000 Euro.
Die notwendigen Arbeiten werden vorab gemeinsam mit Ihnen festgelegt. Haben Sie bei Abschluss des Mietvertrags den Betrag nicht voll in Anspruch genommen, gibt es die Möglichkeit, den Differenzbetrag während des Mietverhältnisses für vom Mietenden verursachte Schäden oder für Renovierungsarbeiten bei Auszug zu beantragen.
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise den Festnetztarifen angepasst.