Grundszenario
Grundszenario ist die Umsetzung der „Zeitstufenliste Wohnen 2018“. Die Zeitstufenliste beschreibt das Flächenpotential für Wohnungsbau in Stuttgart, sie wird alle zwei Jahre fortgeschrieben. Aus ihr ergibt sich ein Potenzial von 20.444 Wohnungen bis 2029. Dafür werden 161 Flächen mit einer Größe von rund 240 Hektar genutzt. Aus weiteren Nachverdichtungen ergibt sich die Möglichkeit für 2.750 weitere Wohnungen, also zusammen 23.194 Wohnungen. Bis 2029 gibt es auf den aktuell bekannten Stuttgarter Flächen ein Potenzial von im Schnitt jährlich 2.109 neuen Wohnungen.
Intensive Außenentwicklung
Ergänzung am Siedlungsrand
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Potenzialanalyse Wohnen
Aufgrund des angespannten und hochpreisigen Wohnungsmarktes ist es notwendig, weitere Potenzialflächen für den Wohnungsbau zu identifizieren. Deshalb war es das Ziel der Potenzialanalyse Wohnen, über die schon bekannten Potenziale hinaus, stadtweit neue Potenzialflächen für Wohnungsbau zu erheben. Sie sollen die bestehenden Potenziale ergänzen und gemeinsam eine neue Einschätzung über alle vorhandenen Wohnbaupotenziale ermöglichen.
Entstehung der Potenzialflächen
Abschluss und Ergebnisse der Studie
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Wohnungsbedarfsanalyse 2030
Eine hohe Wohnungsnachfrage bei knapper Wohnbaufläche ist seit Jahren eine große Herausforderung der Stuttgarter Stadtentwicklung. Die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt stellt viele Bürger*innen vor Herausforderungen und wird seit Jahren als zentrales Problem der Stadt wahrgenommen. Unter Einbeziehung verschiedener Expert*innen des Stuttgarter Wohnungsmarkts und mittels einer Bevölkerungsbefragung zu den Wanderungsmotiven hat das Statistische Amt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung und Wohnen deshalb eine Bedarfsabschätzung bis 2030 vorgenommen, um die Wohnungsnachfrage besser konkretisieren zu können.
Die vorgenommene Analyse zeigt auf fundierter Faktenbasis eine differenzierte Analyse des Wohnungsbedarfs der nächsten Jahre, geht auf die Wechselwirkungen von Angebot und Nachfrage ein und nimmt auch eine Differenzierung hinsichtlich verschiedener Nachfragegruppen und Wohnungsmarktsegmente vor. Die Ergebnisse schaffen eine valide Grundlage für die künftige Ausrichtung der städtischen Wohnungs- und Baupolitik. Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums für alle Bevölkerungsschichten unter Berücksichtigung eines qualitativ hochwertigen Städtebaus bleibt dabei eines der wichtigsten städtischen Ziele.
Der vollständige Bericht ist als Themenheft Nr. 2/2022 beim Statistischen Amt zum Preis von 11 Euro (zuzüglich 1,60 Euro Versand), Eberhardstraße 37, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 216-98587, E-Mail komunisstuttgartde sowie als kostenfreier Download erhältlich.
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Bodenordnung
Boden muss immer wieder auf die Erfordernisse sich ändernder Zeitumstände hin neu geordnet werden, und zwar nicht nur so, dass bestimmten neuen Nutzungen zur Verwirklichung verholfen wird, sondern auch dahingehend, dass Restgrundstücke – Grundstücksteile, die nach Durchführung von Planungen möglicherweise übrig bleiben – wieder sinnvoll genutzt werden können. Diese bodenordnende Maßnahme wird als Umlegung bezeichnet. Dabei werden für eine Bebauung ungeeignete Grundstücke so umgestaltet, dass der vorhandene Bebauungsplan auf Ihnen verwirklicht werden kann. Meist handelt es sich um lang und schmal geschnittene landwirtschaftliche Grundstücke, die durch ein Umlegungsverfahren in Straßen und bebaubare quadratische Plätze umgestaltet werden.
Die Bodenordnung ist ein Regelinstrument zur Bereitstellung von Bauland im öffentlichen und privaten Interesse. Sie ist deshalb für die Stadtentwicklung von besonderer Bedeutung.
Umlegungen gemäß §§ 45 - 84 Baugesetzbuch
Umlegungen haben in Stuttgart eine lange Tradition. Die Umlegungspraxis begann nach der Verabschiedung des Württembergischen Baulandgesetzes im Jahre 1926. Seit 1960 ist das bundesweit einheitliche Baugesetzbuch die Rechtsgrundlage für die Durchführung von Umlegungen.
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen ist die Geschäftsstelle der Umlegungsstelle. Sachentscheidungen über vereinfachte Umlegungen nach §§ 80 ff. BauGB werden allein dort gefällt. Die Durchführung von Verfahren zur Bodenordnung in der Landeshauptstadt Stuttgart erfolgt ebenfalls durch das Amt.
Freiwillige Umlegungen nach dem „Stuttgarter Modell“
Umlegungen nach dem „Erweiterten Stuttgarter Modell“
Konditionen des „Erweiterten Stuttgarter Modells“
Vorkaufsrechtssatzungen
Hier finden Sie die in Stuttgart derzeit bestehenden Vorkaufsrechtssatzungen mit ihren Lageplänen aufgelistet.
Vorkaufsrechtssatzung Schafhaus
Vorkaufsrechtssatzung Hoffeld
Vorkaufsrechtssatzung Meßstetter-, Prager-, Trautäckerstraße
Erhaltungssatzungen
SIM - Das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell
Das SIM ist ein Mittel für eine sozial ausgewogene und städtebaulich qualifizierte Bodennutzung in Stuttgart. Im März 2011 hatte der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zur Einführung von SIM gefasst. Im Juli 2021 fand die erste Gesamtfortschreibung des Modells statt.
SIM ist ein wichtiger Bestandteil des Konzepts „Wohnen in Stuttgart“, um mehr Wohnraum, insbesondere Sozialwohnungen und geförderten Wohnraum, zu schaffen.