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Landeshauptstadt Stuttgart

Wohnen

Zulässige Miethöhe, Mietpreise und Mietspiegel

Vermieter von Wohnungen dürfen die Miete nicht beliebig vereinbaren oder erhöhen. Zwar kann die Höhe der monatlichen Miete grundsätzlich frei vereinbart werden. Der Gesetzgeber hat allerdings Grenzen gesetzt, um Mietpreisüberhöhung oder gar Mietwucher zu verhindern.

Alle zwei Jahre veröffentlicht die Stadt einen qualifizierten Mietspiegel. Er gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Preise auf dem Wohnungsmarkt und hilft Ihnen, Mietwucher zu erkennen. (Symbolbild)

Rechtsberatung bieten neben den freien Rechtsanwälten die jeweiligen Interessenverbände Haus‐, Wohnungs‐ und Grundeigentümerverein Stuttgart und Umgebung e. V. und der DMB‐Mieterverein Stuttgart und Umgebung e. V. an.

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