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Landeshauptstadt Stuttgart

Sicherheitspartnerschaft

Waffenverbotszone in der Innenstadt

Am 31. Januar 2025 wurde die bestehende Waffenverbotszone in der Stuttgarter Innenstadt verlängert. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Verboten im Waffengesetz sind in diesem Bereich alle Waffen und Messer ohne Beschränkung der Klingenlänge verboten.

Die Waffenverbotszone soll sowohl die objektive Sicherheit als auch das Sicherheitsgefühl in der Stuttgarter Innenstadt verbessern.


Ziel der Waffenverbotszone ist es, die objektive Sicherheit in der Innenstadt zu erhöhen und das Sicherheitsgefühl zu verbessern. Die Verordnung wurde am 31. Januar 2025 um zwei Jahre verlängert.

Welche Waffenverbote gibt es bereits?

Das Waffengesetz (WaffG) regelt bundesweit den Besitz und/oder das Führen bestimmter Waffen und Gegenstände. Das Führen einer Waffe ist das zugriffsberereite Mitnehmen.

Zu den generell verbotenen Waffen gehören zum Beispiel Butterflymesser, Faustmesser, Schlagringe, Stahlruten, Totschläger, Wurfsterne oder Gegenstände, die vortäuschen ein Alltagsgegenstand zu sein, in Wirklichkeit aber eine Waffe sind (z. B. Stockdegen).

Zudem gibt es Waffen, deren Besitz zwar erlaubt ist, die aber im öffentlichen Raum nicht geführt werden dürfen: 

  • Anscheinswaffen (Schusswaffen, die „echten“ Waffen täuschend ähnlich sehen, aber keine sogenannten „scharfen“ Waffen sind, z. B. Softairwaffen)
  • Hieb‐ und Stoßwaffen (Schlagstöcke, Säbel, Dolche, Bajonette, Degen, usw.)
  • Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)
  • Messer mit feststehender Klinge, wenn die Klingenlänge 12 cm überschreitet

Was gilt zusätzlich in der Stuttgarter Waffenverbotszone?

Die Regelungen für die Stuttgarter Waffenverbotszone gehen über das bundesweit geltende Waffengesetz hinaus. Bitte beachten Sie, dass Sie in der Waffenverbotszone keine Messer oder Waffen mit sich führen dürfen.


Zu welchen Zeiten gilt die Waffenverbotszone?

Die Stuttgarter Waffenverbotszone gilt

  • freitags von 18 Uhr bis samstags 8 Uhr,
  • samstags von 18 Uhr bis sonntags 8 Uhr,
  • an Tagen vor Feiertagen von 18 Uhr bis 8 Uhr des Feiertags.

Sie dürfen dann Messer, Waffen und weitere Gegenstände nicht mit sich führen.

Wo ist die Waffenverbotszone in Stuttgart?

Die Waffenverbotszone umfasst weite Teile der Innenstadt. Im Stadtplan sind die Details eingezeichnet.

Die Karte zeigt die Waffenverbotszone in der Innenstadt.

Eine detaillierte Auflistung aller Straßen, in denen die zusätzliche Waffenverbotszone gilt, finden Sie in der  Waffen‐ und Messerverbotszonenverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart PDF‐Datei 467,09 kB.

Gibt es Ausnahmeregelungen?

Der Gesetzgeber hat in § 42 Absatz 5 Satz 2 und 3 WaffG auch Ausnahmen benannt, die bei Vorliegen eines berechtigten Interesses das Führen von Waffen und Messern ausnahmsweise erlauben. Ausnahmen sind auch in der Waffen‐ und Messerverbotszonenverordnung (§ 3 WMVZ VO) der Landeshauptstadt Stuttgart aufgeführt. Im Folgenden finden Sie einen kurzen, jedoch nicht abschließenden, Überblick.

Was droht bei Verstößen?

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Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Max Kovalenko
  • Physikalisch‐Technische Bundesanstalt
  • Stadtmessungsamt Stuttgart
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  • Max Kovalenko