Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Verwaltung

Aufenthaltserlaubnis beantragen - zum Zweck des Studiums, Sprachkurs, Schulbesuch

Wenn Sie aus einem Staat außerhalb der EU oder des EWR (Norwegen, Island oder Liechtenstein) kommen und in Deutschland studieren oder eine Schule oder einen Sprachkurs besuchen möchten, benötigen Sie in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und kann auf Antrag verlängert werden.

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise