Wenn Sie aus einem Staat außerhalb der EU oder des EWR (Norwegen, Island oder Liechtenstein) kommen und in Deutschland studieren oder eine Schule oder einen Sprachkurs besuchen möchten, benötigen Sie in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und kann auf Antrag verlängert werden.
Voraussetzungen
Sie erfüllen die allgemeinen Bestimmungen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und können darüber hinaus folgende Voraussetzungen nachweisen:
Studium an einer
- staatlichen oder
- staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder
- vergleichbaren Ausbildungsstätte (z.B. Duale Hochschule Baden-Württemberg)
Studium als Hauptzweck des Aufenthalts. Dazu zählen sämtliche Ausbildungsphasen:
- Sprachkurs oder Studienkolleg zur Studienvorbereitung
- Sprachprüfung
- auf das Studium vorbereitende Praktika (soweit von der Hochschule empfohlen oder vorgeschrieben)
- Studium (Grundstudium, Hauptstudium, studienbegleitende Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
- Aufbau-, Zusatz, Ergänzungsstudium oder Promotion
Ihr Lebensunterhalt (Bemessungsgrenze ist der Förderungshöchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)) und die Krankenversicherung in Deutschland sind sichergestellt.Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung.
Vorgehen
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen. Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland beteiligt die zuständige Ausländerbehörde. Im Visumverfahren müssen Sie Angaben zu Ihrer Arbeitsstelle in Deutschland machen.
Zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie rechtzeitig vor deren Ablauf ein Schreiben, in dem auf die erforderlichen Unterlagen hingewiesen wird. Gleichzeitig erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Sofern Sie dieses Schreiben nicht rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, sollten Sie sich schnellstmöglich zur Terminvergabe mit der Ausländerbehörde (Öffnet in einem neuen Tab) in Verbindung setzen.
Benötigte Unterlagen
Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zwingend mit:
- Reisepass
- 1 biometrisches Foto PDF-Datei 1,38 MB
- ausgefüllter Meldeschein
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Gültiges Einreisevisum zum Studium, Sprachkurs, Schulbesuch
- Nachweis der Studienzulassung oder Deutschintensivkurs oder Schulbesuch
- Nachweis, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist (z.B. Sparbuch, Stipendium, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Wohnraumnachweis, Mietvertrag
HINWEIS: Über die oben angeführten Punkte hinaus müssen möglicherweise weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Ihr Antrag kann nur dann bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorgelegt werden.
Formulare
- Anmeldung bei der Meldebehörde - FormularPDF-Datei184,20 kB
- Erläuterungen zum MeldescheinPDF-Datei68,01 kB
- Registration form - explanationsPDF-Datei64,58 kB
- Anmeldung bei der Meldebehörde - Formular ukrainischPDF-Datei179,12 kB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag (deutsch)PDF-Datei534,22 kB
- Aufenhaltserlaubnis - Antrag VerlängerungPDF-Datei78,71 kB
- Application for a residence permitPDF-Datei366,51 kB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag (russisch)PDF-Datei1,10 MB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag (ukrainisch)PDF-Datei1,10 MB
- WohnraumnachweisPDF-Datei179,34 kB
Fristen
Sie müssen Ihren Antrag vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer Aufenthaltserlaubnis stellen.
Bearbeitungsdauer
Etwa sechs Wochen.
Termin vereinbaren
Gebühren
Aufenthaltserlaubnis Ersterteilung
Kosten: 100 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Aufenthaltserlaubnis längerfristiger Aufenthalt
Kosten: 100 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Studierende (Geltungsdauer 1 Jahr) (32-41)
Kosten: 100 Euro
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu 3 Monaten (32-41)
Kosten: 96 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate (32-41)
Kosten: 93 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Weitere Informationen
Um eine Meldebescheinigung zu erhalten, müssen Sie Ihren Wohnsitz in einem Bürgerbüro anmelden: Wohnsitz anmelden.
Rechtsgrundlage
- § 16 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Studium) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 16c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Mobilität im Rahmen des Studiums) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 16e Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Studienbezogenes Praktikum EU) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 16f Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Sprachkurse und Schulbesuch) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühr) (Öffnet in einem neuen Tab)
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.