Allgemeines zur Wahl
Wahltag
Der Wahltermin zum 21. Deutschen Bundestag wurde im August 2024 vom Bundespräsidenten in Abstimmung mit der Bundesregierung auf den 28. September 2025 festgelegt.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat angekündigt, dass er am 11. Dezember 2024 im Bundestag die sogenannte Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes stellt. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten dem Kanzler bei der für den 16. Dezember geplanten Abstimmung das Vertrauen verweigert, kann Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier den Bundestag auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen auflösen.
Im Falle einer vorgezogenen Neuwahl findet diese voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt.
Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Art. 116 GG, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom aktiven Wahlrecht (Öffnet in einem neuen Tab) ausgeschlossen sind.
Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in der zuständigen Gemeinde stellen. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter www.bundeswahlleiterin.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl an das Bürgermeisteramt der Gemeinde, in der sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben. Wahlberechtigte, die ihren Antrag aufgrund einer früheren Wohnung oder einem früheren gewöhnlichen Aufenthalt in Stuttgart stellen, schicken ihren Antrag per E-Mail an wahlenstuttgartde oder postalisch an:
Landeshauptstadt Stuttgart
Statistisches Amt
Eberhardstr. 37
70173 Stuttgart
Ehemalige Stuttgarterinnen und Stuttgarter, die aufgrund ihrer Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen einen Antrag stellen, senden diesen im Original an die oben genannte Postanschrift. Eine Antragstellung per E-Mail ist für diese Gruppe nicht zulässig.
Briefwahl
Im Falle eines vorzeitigen Wahltermins für den 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025, werden die Stimmzettel voraussichtlich erst am 4. Februar beim Statistischen Amt vorliegen. Hintergrund sind die verkürzten Fristen im Zulassungsverfahren der Wahlvorschläge (Kandidierende). Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt an die Wählerinnen und Wähler direkt im Anschluss nach der Lieferung der Stimmzettel.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Briefwahl (Öffnet in einem neuen Tab).
Wahlen und Abstimmungen
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
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Postanschrift
Postfach: 104336
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Montag | 09:00 – 13:00 |
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Dienstag | 09:00 – 13:00 |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 |
Donnerstag | 09:00 – 13:00 |
Freitag | 09:00 – 13:00 |
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