Allgemeines zur Wahl
Wahltag
Der Wahltermin zum 21. Deutschen Bundestag wurde im August 2024 vom Bundespräsidenten in Abstimmung mit der Bundesregierung auf den 28. September 2025 festgelegt.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 11. Dezember 2024 die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes beantragt. Über die Vertrauensfrage hat der Bundestag (Öffnet in einem neuen Tab) am 16. Dezember abgestimmt. Erwartungsgemäß hat die Mehrheit der Abgeordneten dem Bundeskanzler das Vertrauen verweigert. Damit ist der Weg frei für die Auflösung des Bundestages und Neuwahlen. Bundespräsident Dr. Frank‐Walter Steinmeier kann auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen. Löst er den Bundestag auf, müssen innerhalb von 60 Tagen Bundestagswahlen stattfinden.
Im Falle einer vorgezogenen Neuwahl findet diese voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt.
Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Art. 116 GG, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom aktiven Wahlrecht (Öffnet in einem neuen Tab) ausgeschlossen sind.
Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wollen Auslandsdeutsche an einer Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie hierfür einen schriftlichen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (Öffnet in einem neuen Tab).
Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl an das Bürgermeisteramt der Gemeinde, in der sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben. Wahlberechtigte, die ihren Antrag aufgrund einer früheren Wohnung oder eines früheren gewöhnlichen Aufenthalts in Stuttgart stellen, schicken ihren Antrag per E-Mail an wahlenstuttgartde oder postalisch an:
Landeshauptstadt Stuttgart
Statistisches Amt
Eberhardstr. 37
70173 Stuttgart
Ehemalige Stuttgarterinnen und Stuttgarter, die aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind, senden ihren Antrag im Original an die oben genannte Postanschrift. Eine Antragstellung per E-Mail ist für diese Gruppe nicht zulässig. Beispiele für die Wahlberechtigung in diesem Fall finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (Öffnet in einem neuen Tab).
Briefwahl
Im Falle eines vorzeitigen Wahltermins für den 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025, werden die Stimmzettel voraussichtlich erst am 4. Februar beim Statistischen Amt vorliegen. Hintergrund sind die verkürzten Fristen im Zulassungsverfahren der Wahlvorschläge (der Kandidierenden). Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt an die Wählerinnen und Wähler erst nach der Lieferung der Stimmzettel.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Briefwahl (Öffnet in einem neuen Tab).
Wahlen und Abstimmungen
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
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70173 Stuttgart
Postanschrift
Postfach: 104336
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Montag | 09:00 – 13:00 |
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Dienstag | 09:00 – 13:00 |
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Donnerstag | 09:00 – 13:00 |
Freitag | 09:00 – 13:00 |
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